OFD Koblenz, Verfügung v. 17.12.2012, S 2233 A - St 31 1

2 Anlagen

 

1. Allgemeines

Für die Einkommensteuerveranlagung der nicht Buch führenden Obst- und Gemüsebauern einschl. der Inhaber von gemischten Betrieben (Obst- und Gemüsebau und Landwirtschaft) für das Kalenderjahr 2011 bzw. für die Gewinnermittlung des Wirtschaftsjahres (Wj.) 2011/2012 gelten die grundlegenden Anordnungen in der Rundverfügung (Rdvfg.) vom 12.4.2006, S 2233 A – St 31 1, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.

In der Anlage 1 sind die für das Wj. 2011/2012 gültigen Richtwerte für den Obstbau und in der Anlage 2 die entsprechenden Werte für den Gemüsebau enthalten. Eine Änderung bei deren Anwendung ist gegenüber dem letzten Jahr nicht eingetreten, dennoch werden aus Zweckmäßigkeitsgründen einige maßgebende Grundsätze nachfolgend zusammenfassend dargestellt.

 

2. Allgemeine Ertragslage

 

2.1 Obstbau

Die Ernte des Wj. 2011/ 2012 war grundsätzlich qualitativ und quantitativ gut. Erdbeeren waren von Frost und Unwetter besonders betroffen. Aufgrund der Erntemengen wurden keine Spitzenpreise erzielt. Die Erdbeerkulturen waren von Frost und Fäulnis stark betroffen.

 

2.2 Gemüsebau

Im 2. Halbjahr 2011 waren die Nachwirkungen der EHEC-Krise bei vielen Gemüsearten – vor allem bei Salat – zu spüren. Erst im Lauf des Spätjahres ergaben sich bessere Absatzmöglichkeiten bei durchschnittlichen Preisen.

Im gesamten Frühjahr 2012 waren relativ konstante Gemüseerträge zu verzeichnen. Die Erträge vor allem bei Spargel waren auch aufgrund der feuchten Witterung im April und Mai unterdurchschnittlich. Durch vergleichsweise hohe Preise wurden insbesondere beim Spargel die Verluste ausgeglichen.

 

3. Betriebseinnahmen

Um einen Anhaltspunkt für eine sachgerechte Schätzung mit über den mittleren Richtwerten liegenden Werten zu bieten, sind in den Anlagen 1 und 2 neben mittleren Richtwerten zusätzlich obere Richtwerte enthalten. Hierbei handelt es sich nicht um Höchstwerte, sondern um über dem Mittelwert liegende gemittelte Werte.

Zur Anwendung dieser Werte bei erstmaliger oder wiederholter Schätzung sowie bei Gemüsebaubetrieben mit Vertragsanbau oder Anbau unter Glas siehe die o.a. Rdvfg. vom 12.4.2006, Tz. 2.1.1 und 2.1.3.

 

4. Betriebsausgaben

Werden die sachlichen Kosten nicht durch Aufzeichnungen oder Belege nachgewiesen, können sie mit folgenden Prozentsätzen bezogen auf die Einnahmen berücksichtigt werden:

  Obstbau 22 %
  Gemüsebau 39 %

Die von dem pauschalen Ansatz nicht erfassten Aufwendungen ergeben sich aus Tz. 2.2.2 der o.a. Rdvfg. vom 12.4.2006.

 

5. Folienanbau

Entgegen den Regelungen in der o. a. Rdvfg. vom 12.4.2006, Tz. 2.2.3, sind Aufwendungen des Land- und Forstwirtes für den Anbau unter Folie nicht mehr neben dem pauschalen Kostenansatz als zusätzliche Aufwendungen zu berücksichtigen, sondern mit diesem Kostenansatz abgegolten.

 

6. Besonderer Anbau beim Gemüsebau

Bei Gemüsebaubetrieben sind bei einem Vertragsanbau die Betriebseinnahmen – wie bisher – mit 30 % bis 40 % und bei einem Anbau unter Glas (siehe Spalte 6 der „Anlage Gemüsebau”) – abweichend von der bisherigen Handhabung – mit 400 % bis 500 % des mittleren Richtwertes zu schätzen.

 

7. Zur Anwendung der Richtwerte

Die Finanzämter sind an die veröffentlichten Richtbeträge und die Prozentsätze für die sachlichen Kosten nicht gebunden, wenn ihre Anwendung im Einzelfall zu einer unzutreffenden Gewinnschätzung führt. Bestehen Anhaltspunkte für eine derartige Gewinnschätzung kann der Betrieb auch der zuständigen landwirtschaftlichen Bp-Stelle gemeldet werden (siehe im Übrigen Tz. 2.3 der o.a. Rdvfg. vom 12.4.2006).

 

8. Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Dauerkulturen

Die AfA für Wirtschaftsgüter (einschl. Dauerkulturen), die zum Betriebsvermögen des Obst- und Gemüsebetriebes gehören und die Aufwendungen nach § 6 Abs. 2 oder Abs. 2a EStG sind nur noch gegen Nachweis (Anlagenverzeichnis) zu berücksichtigen. Hierzu sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der jeweiligen Dauerkultur grundsätzlich anhand der Vorlage von entsprechenden Belegen nachzuweisen. Zukünftig werden – abweichend von der bisherigen Vorgehensweise – die Einzelkosten ohne Pflege-, Lohn- und Gemeinkosten für die Herstellung von bestimmten Dauerkulturen deshalb nicht mehr mitgeteilt.

 

Anlage 1

Richtwerte für den Obstbau; Wj. 2011/2012

Obstart und Erziehungsform Erlöse je Baum oder Strauch
  mittlerer Richtwert oberer Richtwert
  EUR EUR
     
Apfel 11 13
Aprikose 12 24
Birne 12 13
Mirabelle 24 50
Nuss 34 50
Pfirsich 21 30
Quitte 8 14
Sauerkirsche 22 35
Süßkirsche 30 34
Zwetsche und Pflaume 24 36
Holunder 21 27
Johannisbeere 7 14
  Erlöse je Ar
  mittlerer Richtwert oberer Richtwert
  EUR EUR
     
Erdbeere 270 375
Himbeere 500 750
     
Anmerkung:
Bei den oberen Werten handelt es sich nicht um die Höchstwerte, sondern um über dem Mittelsatz liegende gemittelte Werte.
 

Anlage 2

Richtwerte für den Gemüsebau; Wj. 2011/2012

Gemüseart Erlöse je Ar
  Rahmensätze
  mittlerer Richtwert oberer Richtwert
  EUR EUR
     
Blattgemüse    
E...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge