OFD Koblenz, Verfügung v. 22.12.2011, S 2233 A - St 31 1

 

1. Allgemeines

Für die Einkommensteuerveranlagung der nicht Buch führenden Obst- und Gemüsebauern einschl. der Inhaber von gemischten Betrieben (Obst- und Gemüsebau und Landwirtschaft) für das Kalenderjahr 2010 bzw. für die Gewinnermittlung des Wirtschaftsjahres (Wj.) 2010/2011 gelten die grundlegenden Anordnungen in der Rundverfügung (Rdvfg.) vom 12.4.2006, S 2233 A – St 31 1, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.

In der Anlage 1 sind die für das Wj. 2010/2011 gültigen Richtwerte für den Obstbau und in der Anlage 2 die entsprechenden Werte für den Gemüsebau enthalten. Eine Änderung bei deren Anwendung ist gegenüber dem letzten Jahr nicht eingetreten, dennoch werden aus Zweckmäßigkeitsgründen einige maßgebende Grundsätze nachfolgend zusammenfassend dargestellt.

 

2. Allgemeine Ertragslage

 

2.1 Obstbau

Die Ernten 2010 und 2011 wurden stark von verschiedenen Umwelteinflüssen beeinträchtigt. Erdbeeren waren von Frost und Unwetter besonders betroffen. Ein Teil des Absatzes der Kirschen-, Erdbeeren- und Aprikosenernte 2011 wurde bereits vor dem 1.7.2011 vereinnahmt.

Wegen den niedrigeren Erntemengen zogen die Preise an. Teilweise konnten nur durch Zukäufe die Lieferverträge erfüllt werden.

 

2.2 Gemüsebau

Das gute Angebot im Sommer 2010 führte zu Preiseinbrüchen. Am Jahresende wurden dann bei guten Qualitäten auch gute Preise erreicht.

Im Frühjahr 2011 stiegen die Preise nach schwierigem Start auf eine gutes Niveau. Die Erlöseinbrüche aufgrund der EHEC-Kriste bei verschiedenen Salaten und Gemüsesorten wurden durch Ausgleichszahlungen der EU aufgefangen und die Konsumenten stiegen auf nicht betroffene Gemüsesorten – wie Blumenkohl und Kohlrabi – um.

 

3. Betriebseinnahmen

Um einen Anhaltspunkt für eine sachgerechte Schätzung mit über den mittleren Richtwerten liegenden Werten zu bieten, sind in den Anlagen 1 und 2 neben mittleren Richtwerten zusätzlich obere Richtwerte enthalten. Hierbei handelt es sich nicht um Höchstwerte, sondern um über dem Mittelwert liegende gemittelte Werte.

Zur Anwendung dieser Werte bei erstmaliger oder wiederholter Schätzung sowie bei Gemüsebaubetrieben mit Vertragsanbau oder Anbau unter Glas siehe die o.a. Rdvfg. vom 12.4.2006, Tz. 2.1.1 und 2.1.3.

 

4. Betriebsausgaben

Werden die sachlichen Kosten nicht durch Aufzeichnungen oder Belege nachgewiesen, können sie mit folgenden Prozentsätzen bezogen auf die Einnahmen berücksichtigt werden:

  • Obstbau 22 %
  • Gemüsebau 33 %

Die von dem pauschalen Ansatz nicht erfassten Aufwendungen ergeben sich aus Tz. 2.2.2 der o.a. Rdvfg. vom 12.4.2006.

 

5. Folienanbau

Entgegen den Regelungen in der o.a. Rdvfg. vom 12.4.2006, Tz. 2.2.3, sind Aufwendungen des Land- und Forstwirtes für den Anbau unter Folie nicht mehr neben dem pauschalen Kostenansatz als zusätzliche Aufwendungen zu berücksichtigen, sondern mit diesem Kostenansatz abgegolten.

 

6. Besonderer Anbau beim Gemüsebau

Bei Gemüsebaubetrieben sind bei einem Vertragsanbau die Betriebseinnahmen – wie bisher – mit 30 % bis 40 % und bei einem Anbau unter Glas (siehe Spalte 6 der „Anlage Gemüsebau”) – abweichend

von der bisherigen Handhabung – mit 400 % bis 500 % des mittleren Richtwertes zu schätzen  
 

7. Zur Anwendung der Richtwerte

Die Finanzämter sind an die veröffentlichten Richtbeträge und die Prozentsätze für die sachlichen Kosten nicht gebunden, wenn ihre Anwendung im Einzelfall zu einer unzutreffenden Gewinnschätzung führt. Bestehen Anhaltspunkte für eine derartige Gewinnschätzung kann der Betrieb auch der zuständigen landwirtschaftlichen Bp-Stelle gemeldet werden (siehe im Übrigen Tz. 2.3 der o.a. Rdvfg. vom 12.4.2006).

 

8. Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Dauerkulturen

Die AfA für Wirtschaftsgüter (einschl. Dauerkulturen), die zum Betriebsvermögen des Obst- und Gemüsebetriebes gehören und die Aufwendungen nach § 6 Abs. 2 oder Abs. 2a EStG sind nur noch gegen Nachweis (Anlagenverzeichnis) zu berücksichtigen. Hierzu sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der jeweiligen Dauerkultur grundsätzlich anhand der Vorlage von entsprechenden Belegen nachzuweisen. Zukünftig werden – abweichend von der bisherigen Vorgehensweise – die Einzelkosten ohne Pflege-, Lohn- und Gemeinkosten für die Herstellung von bestimmten Dauerkulturen deshalb nicht mehr mitgeteilt.

Richtwerte für den Obstbau; Wj. 2010/2011

 

Anlage 1

Obstart und Erziehungsform Erlöse je Baum oder Strauch
  mittlerer Richtwert oberer Richtwert
  EUR EUR
     
Apfel 8 18
Aprikose 31 32
Birne 12 19
Mirabelle 18 48
Nuss 34 50
Pfirsich 23 32
Quitte 30 36
Sauerkirsche 13 19
Süßkirsche 34 37
Zwetsche und Pflaume 23 37
Holunder 25 27
Johannisbeere 7 8
  Erlöse je Ar
  mittlerer Richtwert oberer Richtwert
  EUR EUR
Erdbeere 250 307
Himbeere 500 850
     
     
Anmerkung:
Bei den oberen Werten handelt es sich nicht um die Höchstwerte, sondern um über dem Mittelsatz liegende gemittelte Werte.
 

Anlage 2

Richtwerte für den Gemüsebau; Wj. 2010/2011

Gemüseart Erlöse je Ar
  Rahmensätze
  mittlerer Richtwert o...

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