Rz. 29
In der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung oder in dem gesonderten nichtfinanziellen (Konzern-)Bericht können zur Vermeidung von Doppelungen auf nichtfinanzielle Angaben im (Konzern-)Lagebericht Verweisungen eingesetzt werden. Diese können etwa die nach §§ 289 Abs. 3 bzw. 315 Abs. 3 HGB geforderten Angaben zu den wesentlichen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren betreffen. Allerdings ist aufgrund der von DRS 20 geforderten Vollständigkeit (geschlossenen Darstellung) des (Konzern-)Lageberichts die Verweisrichtung stets auf den (Konzern-)Lagebericht hin auszugestalten.
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