rechtskräftig
Entscheidungsstichwort (Thema)
Auslandsreise bei Lehrerfortbildung als Werbungskosten
Leitsatz (redaktionell)
Aufwendungen einer Englischlehrerin für die Teilnahme an einer vom Nds. Landesinstitut für Fortbildung, Weiterbildung und Medienpädagogik organisierten Lehrerfortbildung mit dem Titel „American Studies Seminar in Georgia” in den USA können Werbungskosten sein, wenn die Englischlehrerin von ihrer Schule mit der Aufgabe betraut war, Erfahrungen mit ausländischen Kollegen in deren gesellschaftlichem Umfeld auszutauschen und einen Lehrer- bzw. Schüleraustausch zwischen ihrer Schule und einer Highschool in den USA vorzubereiten.
Normenkette
EStG § 9 Abs. 1 S. 1
Streitjahr(e)
1997
Tatbestand
Die Beteiligten streiten darüber, ob Aufwendungen der Klägerin für eine Auslandsreise als Werbungskosten abzugsfähig sind.
Die Klägerin ist Lehrerin. Vom 14. Juli bis zum 3. August des Streitjahres (1997) nahm sie an einer Lehrerfortbildung mit dem Titel „American Studies Seminar in Georgia” in den USA teil. Die Reise hatte das Landesinstitut für Fortbildung, Weiterbildung und Medienpädagogik organisiert. Der Schulleiter der Schule der Klägerin hatte die Klägerin darauf angesprochen, dass diese zwecks Vorbereitung eines Schüleraustausches an der Reise teilnehmen möge. Eine Klasse der Schule der Klägerin war später auch tatsächlich zum Schüleraustausch in den U.S.A. Die Klägerin musste sich vor Antritt der Reise dazu verpflichten, eine amerikanische Lehrerin im Folgejahr bei sich aufzunehmen. Sie erhielt zur Vor- und Nachbereitung der Reise, die in die Sommerferien fiel, insgesamt fünf Tage dienstfrei.
Der Aufenthalt gliederte sich in drei Abschnitte. Das Programm war im Einzelnen wie folgt gestaltet:
Montag, 14.07. (Beginn erster Abschnitt) |
Ankunft (abends) |
Dienstag, 15.07. |
10 Uhr: Vorstellung der amerikanischen Dozenten 13-14 Uhr: Lunch mit Dozenten 14-19 Uhr: Vortrag über Architektur der Südstaaten vor dem Bürgerkrieg, danach Vortrag über geologische und demographische Fakten des Staates Georgia |
Mittwoch, 16.07. |
9 Uhr: Vorlesung über „Southern Literature” 10.45 Uhr: Einführung in die Universitätsbibliothek 13-14 Uhr: Mittagspause 14 Uhr-abends: Besuch des Clarke County Jail |
Donnerstag, 17.07. |
Studientag (morgens bis abends) in Atlanta mit - Besuch des CNN - Besuch Coca Cola-Museum mit Fachvorträgen und Diskussion - Treffen mit dem Direktor des Natural History Museums |
Freitag, 18.07. |
9 Uhr: Vorlesung über Southern History, in Anschluss Teilnahme an ausgewählten Vorlesungen bis nachmittags; nachmittags bis 19 Uhr: Führung durch Universitätseinrichtungen |
Samstag, 19.07. |
bis mittags: Stadtführung in Madison mit Vortrag über die Bedeutung der Stadt im Bürgerkrieg; Besuch des African American Museums; nachmittags - 24 Uhr: Besichtigung des Freilichtmuseums am Stone Mountain, Stone Museum |
Sonntag, 20.07. |
10 Uhr: Gottesdienst mit Teilnahmepflicht in der First American Methodist Evangelist Church; nachmittags: Vorlesung über das amerikanische Justizsystem |
Montag, 21.07. |
9-18 Uhr: Teilnahme am „Panel on Race Relations” Programm |
Dienstag, 22.07. |
Halten der durch die Teilnehmer vorbereiteten 10 Vorträge bis nachmittags Abends: Abschiedsveranstaltung |
Mittwoch,23.07. (Beginn zweiter Abschnitt) |
Abreise und Fahrt nach Valdosta |
23.-25.07. |
Teilnahme am „Governor's honors Program” (Förderprogramm für Hochbegabte) jeweils von morgens bis abends; während dieses Aufenthalts auch Besuch des Sumpfgebiets „Okefenokee scramps” |
Samstag, 26.07. |
Rückfahrt nach Atlanta und Besichtigung des Stadtteils „Sweet Anburn” mit der „Ebenezer Baptist Church” (Wirkungsstätte von Martin Luther King), abends: erstmalig freie Gestaltungsmöglichkeit der Teilnehmer |
Sonntag,27.07. (Beginn dritter Abschnitt) |
14 Uhr: Abholung von amerikanischen Gastgebern |
27.07.-02.08. |
Aufenthalt bei amerikanischer Gastgeberfamilie mit Teilnahme und Leitung des Schulunterricht an amerikanischer Schule („home stay”) |
Innerhalb des Zeitraums vom 15. Juli bis zum 22. Juli (erster Block) erhielten die Reiseteilnehmer an verschiedenen Tagen eine Einweisung in die Universitätsbibliothek Georgia und nahmen an Vorlesungen von jeweils ca. 1 bis 2-stündiger Dauer über Südstaatengeschichte, Literatur, Geographie, über das amerikanische Rechtssystem sowie den Bürgerkrieg teil. Die Klägerin und die anderen Teilnehmer der Reise wurden i.d.R. jeweils gegen 9 Uhr vom Universitätsbus der Universität Georgia abgeholt und nahmen dann bis ca. 18 - 19 Uhr an einem dicht gedrängten Programm teil. Die Vorlesungen hielten vornehmlich Professoren der Universität von Georgia. Abgesehen von kurzen Mittagspausen gab es kaum Freizeit für die Teilnehmer. Es war den Teilnehmern nicht gestattet, die Gruppe auf „eigene Faust” zu verlassen, um Unternehmungen zu machen und z.B. touristische Ziele zu besuchen. In den Zeiten, in denen keine Veranstaltung stattfand, bereiteten die Reiseteilnehmer Vorträge vor, die am Schluss dieses Reiseabschnittes gehalten wurden.
Vom 23.07.1997 - 26.07.1997 (2. Abschnitt) hiel...