Bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften[1] müssen die gesetzlichen Vertreter folgende Unterlagen[2] einreichen:
- Bilanz (ausreichend ist die für kleine Gesellschaften vorgeschriebene Form[3]),
- Gewinn- und Verlustrechnung in verkürzter Form,[4]
- Anhang mit Erleichterungen (Ergebnisverwendungsvorschlag oder -beschluss muss seit Inkrafttreten des BilRUG als Pflichtangabe im Anhang dargestellt werden),[5]
- Lagebericht[6],
- Bericht des Aufsichtsrats[7],
- Bestätigungsvermerk[8].
Bei der Offenlegung können Bilanzposten zusammengefasst werden
Mittelgroße Kapitalgesellschaften müssen ebenfalls das Bilanzschema aus § 266 Abs. 2 und 3 HGB einhalten. Jedoch kann bei der Offenlegung eine Zusammenfassung wie bei kleinen Kapitalgesellschaften erfolgen. Dabei müssen bestimmte Bilanzpositionen in der Bilanz oder im Anhang gesondert ausgewiesen werden.[9]
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen