Leitsatz (amtlich)

Erfordernis der Zustimmung auch der nicht stimmberechtigten oder vom Stimmrecht ausgeschlossenen GmbH-Gesellschafter zum schriftlichen Abstimmungsverfahren.

 

Orientierungssatz

Die mangelnde Abstimmungsberechtigung eines Gesellschafters ändert nichts an dessen Befugnis, auf die Willensbildung der Gesamtheit durch eigene Beiträge Einfluß zu nehmen. Wenn das Gesetz in GmbHG § 48 Abs 2 das Einverständnis sämtlicher Gesellschafter mit der schriftlichen Abstimmung fordert, dann meint es daher auch solche, die nicht stimmberechtigt oder vom Stimmrecht im Einzelfall ausgeschlossen sind.

 

Fundstellen

Haufe-Index 646091

ZIP 1989, 1554

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