Steuernummer/USt-IdNr.
Auf der Ausgangsrechnung ist die Steuernummer, alternativ die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des leistenden Unternehmens anzugeben.[1] Im Falle der Organschaft muss die Organgesellschaft (OG) die Steuernummer bzw. USt-IdNr. des Organträgers (OT) auf ihrer Rechnung angeben. Wurde der Organgesellschaft eine eigene USt-IdNr. zugeteilt, kann auch diese auf der Rechnung vermerkt werden.[2]
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