Ein erteiltes Patent wirkt maximal 20 Jahre lang. Die Schutzdauer beginnt mit dem Tag nach der Anmeldung. Es gibt jedoch Ausnahmen für Arznei- und Pflanzenschutzmittel.
Um den Patentschutz aufrechtzuerhalten, müssen für jedes Patent Jahresgebühren entrichtet werden. Diese sind ab Beginn des dritten Jahres und in jedem folgenden Jahr fällig und müssen unaufgefordert gezahlt werden.
Buchung der Patentgebühr
Es gelten die Daten der vorherigen beiden Beispiele.
Der Anmeldetag des Patents von Hans Groß war der 15.6.02. Die erste Jahresgebühr wird damit am 30.6.04 fällig. Sofern Herr Groß bis zum 31.8.04 die Jahresgebühr noch nicht eingezahlt hat, wird ein Verspätungszuschlag in Höhe von 50 EUR fällig. Herr Groß hat dann nochmal bis zum 31.12.04 Zeit, um die Jahresgebühr und den Verspätungszuschlag zu zahlen. Lässt er diese letzte Frist verstreichen oder zahlt er nicht vollständig, erlischt das Patent.
Da Herr Groß den Patentschutz erhalten möchte, zahlt er die Jahresgebühr von 100 EUR am 30.6.04.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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4905/6304 | Sonstige Aufwendungen betrieblich und regelmäßig | 100 | 1200/1800 | Bank | 100 |
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