Die Personengesellschaften sind eine Teilgruppe aus der großen Vielfalt der Gesellschaftsformen. Allen Gesellschaften ist gemeinsam, dass es sich dabei grundsätzlich um einen Zusammenschluss von mindestens 2 Personen handelt. Auch verfolgen alle Gesellschafter einen bestimmten gemeinsamen Zweck.
Im Wesentlichen lassen sich die Gesellschaftsformen in 2 Teilgruppen aufgliedern, deren hauptsächliche Unterscheidung sich nach der organisatorischen Struktur richtet.
1.1 Personengesellschaften
Allen hierunter gefassten Rechtsformen ist gemeinsam, dass die jeweilige Gesellschaft auf die Person des einzelnen Gesellschafters aufbaut. Prägend dabei ist vor allem die persönliche Mitarbeit des Gesellschafters und die Geschäftsführung und Vertretung durch die Gesellschafter – die sog. Selbstorganschaft. Essenziell ist auch die persönliche Haftung der Gesellschafter.
Doch nicht alle Personengesellschaften weisen noch diese Reinform auf, so ist die Mitarbeit in der Gesellschaft nicht immer zwingend und auch die persönliche Haftung ist teilweise nur noch eingeschränkt vorhanden.
Die Personengesellschaften haben grundsätzlich keine eigene Persönlichkeit. Teilweise sind sie aber einer juristischen Person angenähert, da manche Personengesellschaften eine gewisse Rechtsfähigkeit haben und selbst Träger des Gesamtvermögens sind.
1.2 Kapitalgesellschaften
Den hierunter zusammengefassten Rechtsformen ist eigen, dass die Kapitalbeteiligung an der Gesellschaft dominiert. Hingegen ist eine Mitarbeit der Gesellschafter nachrangig oder auch völlig entbehrlich. Die persönliche Haftung ist im Regelfall ausgeschlossen und selbst die Geschäftsführung kann von einem angestellten Nichtgesellschafter übernommen werden – die sog. Fremdorganschaft.
Die Kapitalgesellschaften haben als juristische Personen eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie sind voll rechtsfähig und sind Eigner des Gesellschaftsvermögens.
1.3 Mischformen
Neben diesen beiden Hauptgruppen sind aber auch noch Gesellschaftsformen vorhanden, die eine gewisse Vermengung darstellen. Es sind Elemente aus beiden Bereichen vorhanden, welche in optimierter Weise eingesetzt werden. Meist handelt es sich dabei um eine Kombination zweier Rechtsformen, wie z. B. bei der GmbH & Co. KG, die zwar einerseits eine Personengesellschaft (KG) ist, deren wichtigster Gesellschafter ist aber eine Kapitalgesellschaft (GmbH).