Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Privatentnahmen allgemein | 1800/1809 | 2100/2129 | Privatentnahmen | |
Unentgeltliche Wertabgaben | 1880/1889 | 2130/2149 | Unentgeltliche Wertabgaben |
So kontieren Sie richtig!
Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnung sind durch Datenfernübertragung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln.[1] Unternehmer sind somit verpflichtet, die Vorgaben der Finanzverwaltung im Rahmen der Taxonomie zu beachten. In der Taxonomie-Version 6.7. wurden die grundlegenden Voraussetzungen für die Übermittlung der E-Bilanzen abgehandelt. Um Ergänzungs- und Sonderbilanzen sowie die Kapitalkontenentwicklung der Gesellschafter übermitteln zu können, sind entsprechende Vorbereitungen in der Buchführung erforderlich. Positionen, die sich auf die Kapitalkonten der Gesellschafter auswirken, müssen dann für jeden Gesellschafter getrennt gebucht werden, z. B. auf die Konten "Privatentnahmen allgemein" 1800 bis 1809/2100 bis 2129 (SKR 03/04).
Buchungssatz:
Privatentnahmen allgemein (Gesellschafter A) |
an Bank |
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