Dipl.-Finw. (FH) Wilhelm Krudewig
Wenn ein neuer Gesellschafter in eine Personengesellschaft eintritt, richtet sich die Zahlung bzw. die Einlage des neuen Gesellschafters i. d. R. nicht nach dem Buchwert, sondern nach dem tatsächlichen Wert des Gesamtvermögens der Personengesellschaft. Es ist davon auszugehen, dass die bisherigen Gesellschafter dem eintretenden Gesellschafter nichts schenken werden. Bewusste Ausnahmen davon kann es geben, wenn nahe Angehörige in die Gesellschaft aufgenommen werden.
Buchwert oder gemeiner Wert
Die Gesellschafter A und B einer OHG sind mit einer Einlage von jeweils 100.000 EUR beteiligt. Der Gesamtwert der OHG beträgt 500.000 EUR. Der neue Gesellschafter C beteiligt sich mit einer Einlage von 100.000 EUR an der OHG. Damit ist er ebenfalls mit 100.000 EUR an der OHG beteiligt, gemessen am realen Wert der OHG beträgt seine Beteiligung jedoch nur 1/6.
Sind stille Reserven vorhanden, verlangen die bisherigen Gesellschafter i. d. R., dass der neu eintretende Gesellschafter über den anteiligen Buchwert hinaus einen Betrag zahlt, der seinem Anteil an den stillen Reserven entsprechen wird.
Ermittlung der stillen Reserven
A und B sind Gesellschafter einer OHG. Die Bilanz der OHG sieht am 31.12.01 wie folgt aus:
Aktiva |
Bilanz zum 31.12.01 |
Passiva |
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Bank Grund und Boden Gebäude Maschinen Vorräte Sonstige Posten |
25.000 EUR 44.000 EUR 95.000 EUR 28.500 EUR 32.800 EUR 20.000 EUR |
Kapital Gesellschafter A Kapital Gesellschafter B Verbindlichkeiten |
90.000 EUR 90.000 EUR 65.300 EUR |
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245.300 EUR |
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245.300 EUR |
Ermittlung der stillen Reserven zum 1.1.02
Wirtschaftsgut |
Buchwert |
Teilwert |
Stille Reserven |
1/3 |
Bank Grund und Boden Gebäude Maschinen Vorräte Geringwertige Wirtschaftsgüter Firmenwert Sonstige Posten Verbindlichkeiten |
25.000 EUR 44.000 EUR 95.000 EUR 28.500 EUR 32.800 EUR 0 EUR 0 EUR 20.000 EUR – 65.300 EUR |
25.000 EUR 65.000 EUR 144.500 EUR 30.000 EUR 32.800 EUR 6.000 EUR 21.000 EUR 20.000 EUR – 65.300 EUR |
0 EUR 21.000 EUR 49.500 EUR 1.500 EUR 0 EUR 6.000 EUR 21.000 EUR 0 EUR 0 EUR |
0 EUR 7.000 EUR 16.500 EUR 500 EUR 0 EUR 2.000 EUR 7.000 EUR 0 EUR 0 EUR |
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180.000 EUR |
279.000 EUR |
99.000 EUR |
33.000 EUR |
Gesellschafter C tritt am 1.1.02 als neuer Gesellschafter in die OHG ein. Er zahlt 1/3 des Buchwerts (180.000 EUR : 3 =) 60 000 EUR + 1/3 der stillen Reserven (99.000 EUR : 3 =) 33.000 EUR, insgesamt also 93.000 EUR. Gesellschafter C überweist den Betrag von 93.000 EUR auf das Konto der OHG.
Bei der Einbringung in die neue Personengesellschaft können die bisherigen Gesellschafter ihre stillen Reserven auflösen, die sie dann auch versteuern müssen. Sie haben aber gem. § 24 UmwStG auch die Möglichkeit, die Übertragung zum Buchwert vorzunehmen. Da der eintretende Gesellschafter einen Betrag zahlt, der über dem Buchwert liegt, müssen die stillen Reserven, die dadurch aufgedeckt worden sind, im Verhältnis zu den bisherigen Gesellschaftern durch eine oder mehrere Ergänzungsbilanzen neutralisiert werden.
Es gibt 2 Wege, um zum richtigen Ziel – nämlich dem Ausweis des Buchwerts – zu kommen:
- Nettomethode: In der Hauptbilanz werden die Buchwerte mit den neuen Beteiligungsverhältnissen ausgewiesen. Die über den Buchwert hinausgehende Zahlung des neu eintretenden Gesellschafters wird in einer (positiven) Ergänzungsbilanz korrigiert.
- Bruttomethode: In der Hauptbilanz werden die gemeinen Werte mit den neuen Beteiligungsverhältnissen ausgewiesen. Der Ausweis zu Buchwerten ist dann nur möglich, indem für jeden der bisherigen Gesellschafter eine (negative) Ergänzungsbilanz aufgestellt wird.
Ausweis nach der Nettomethode
Bei der Nettomethode werden die Buchwerte unverändert ausgewiesen. Veränderungen ergeben sich beim Bankkonto, weil der eintretende Gesellschafter seine Zuzahlung ins Betriebsvermögen geleistet hat. Die Zahlungen, die der eintretende Gesellschafter für seine Beteiligung an den stillen Reserven zahlt, werden mithilfe einer Ergänzungsbilanz korrigiert. Das sieht dann wie folgt aus:
Aktiva |
Bilanz der OHG zum 1.1.02 |
Passiva |
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Bank (25.000 + 93.000) |
118.000 EUR |
Gesellschafter A |
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Grund und Boden |
44.000 EUR |
Kapital I |
60.000 EUR |
Gebäude |
95.000 EUR |
variables Kapital |
46.500 EUR |
Maschinen |
28.500 EUR |
Gesellschafter B |
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Vorräte |
32.800 EUR |
Kapital I |
60.000 EUR |
Sonstige Posten |
20.000 EUR |
variables Kapital |
46.500 EUR |
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Gesellschafter C |
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Kapital I |
60.000 EUR |
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Verbindlichkeiten |
65.300 EUR |
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338.300 EUR |
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338.300 EUR |
Aktiva |
Ergänzungsbilanz für C zum 1.1.02 |
Passiva |
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Grund und Boden Gebäude Maschinen Geringwertige Wirtschaftsgüter Firmenwert |
7.000 EUR 16.500 EUR 500 EUR 2.000 EUR 7.000 EUR |
Mehrkapital C EUR |
33.000 |
33.000 EUR |
33.000 EUR |
Es handelt sich um die sog. Bruttomethode, wenn in der Hauptbilanz die gemeinen Werte ausgewiesen werden. In dieser Bilanz werden die tatsächlichen Werte der neuen Personengesellschaft wiedergegeben. Um einen Ausweis zum Buchwert zu erreichen, muss für jeden der bisherigen Gesellschafter eine sog. negative Ergänzungsbilanz aufgestellt werden. Aus der Summe von Haupt- und Ergänzungsbilanzen ergibt sich dann der Aus...