B errichtet in 2022 eine neue Photovoltaikanlage auf einer seiner Ehefrau gehörenden Scheune. In der Scheune werden die privat gehaltenen Pferde der Familie untergestellt. B hat die Dachfläche für monatlich marktgerechte 100 EUR von seiner Ehefrau über die vermutete betriebsgewöhnliche Nutzungszeit der Photovoltaikanlage angemietet. Damit die Photovoltaikanlage auch auf dem Dach der Scheune installiert werden kann, muss eine Verstärkung des Unterbaus vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang wird auch die Scheune neu mit Dachziegeln eingedeckt. Für die Arbeiten, die ohne die Installation der Photovoltaikanlage nicht notwendig gewesen wären, werden B 20.000 EUR zzgl. gesondert ausgewiesener USt berechnet.

Die Dachfläche, die für die Photovoltaikanlage benötigt wird, macht ca. 1/3 der nutzbaren Dachfläche aus, die restliche Dachfläche könnte auch für Photovoltaikanlagen verwendet werden. Für eine vergleichbare Scheune könnte man für die Unterstellung von Pferden monatlich 1.000 EUR erzielen.

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