Rz. 2

Auf den Begriff des Plan-Jahresabschlusses stößt man in der Literatur vergleichsweise selten. Häufig verwendet das Schrifttum Planbilanz oder Bilanzplanung,[1] obgleich die Planbilanz nur ein Instrument des Plan-Jahresabschlusses verkörpert.[2] Der Begriff des Plan-Jahresabschlusses wird in der Literatur keinesfalls einheitlich definiert; es existieren vielmehr ein unternehmensplanerischer Ansatz und eine investitionstheoretische Sichtweise.

 

Rz. 3

Der unternehmensplanerische Ansatz des Plan-Jahresabschlusses rückt in seiner reinen Form die Planung des zukünftigen unternehmerischen Leistungsprozesses und damit verbunden die Planung der einzelnen Jahresabschlussposten in den Vordergrund. Wird Planung als "gestaltendes Denken für die Zukunft"[3] aufgefasst, so lässt sich die Planbilanz (bzw. der Plan-Jahresabschluss) definieren als "die Darstellung des komplexen Ergebnisses aller Vorhaben der Unternehmensführung. ... In ihr sind ausgehend vom Absatzplan alle betrieblichen Teilpläne, wie Produktionsplan, Beschaffungsplan, Investitionsplan, Finanzplan usw., zusammengefasst."[4]

 

Rz. 4

Charakteristisch für den investitionstheoretischen Ansatz ist die Herstellung einer systematischen Beziehung zwischen Planbilanz und Investitionstheorie, insbesondere zur ökonomischen Gewinnkonzeption als der bedeutendsten Ausprägung dieses Ansatzes.[5] Nach dieser wird unter Kapital der Barwert aller künftigen Einzahlungsüberschüsse verstanden,[6] dieses erhöht (vermindert) sich, wenn die Entnahmen einer Periode geringer (größer) sind als der ökonomische Gewinn. Letztgenannter ist definiert als die Verzinsung des Kapitals zu Beginn einer Periode mit dem zur Berechnung zugrunde gelegten Kalkulationszinssatz.[7] Bei einer Bilanzerstellung nach dem ökonomischen Konzept würden auf der Aktivseite der Bilanz der Barwert der künftigen Einnahmen und auf der Passivseite der Barwert der künftigen Ausgaben und das Kapital stehen. Bezüglich der rein formalen Darstellung bereitet dieses Konzept keine besonderen Schwierigkeiten; es muss jedoch kritisiert werden, dass eine solche Bilanzerstellung neben der Verletzung von Einzelbewertungsgrundsatz und Vorsichtsprinzip auch alle gängigen Gliederungsvorschriften zur Bilanz ignoriert. Auch löst eine investitionstheoretisch basierte Planbilanz nicht die generellen Planungsprobleme in Bezug auf die Planung der Höhe und des Zeitpunkts der künftigen Ein- und Auszahlungen, sondern setzt diese als gelöst voraus.

[1] Vgl. z. B. Schedlbauer, DB 1974, S. 441.
[2] Vgl. Schweitzer, in Szyperski, Handwörterbuch der Planung, 1989, Sp. 156.
[3] Adam, Kurzlehrbuch Planung, 2. Aufl. 1983, S. 11.
[4] Elmendorff, Vom Jahresabschluss zur Planbilanz, in Unternehmensführung und Unternehmensberatung, Bericht über die Fachtagung des IdW e. V. vom 22.-24. Januar 1969 in Berlin, 1969, S. 31.
[5] Vgl. Lücke/Hautz, Bilanz aus Zukunftswerten, 1973, S. 39 ff.
[6] Vgl. Schneider, ZfbF 1963, S. 461.
[7] Vgl. Küting, WiSt 1981, S. 269.

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