4.5.1 Das Thema Garantien nicht unterschätzen
Ein vielfach unterschätztes Thema ist der Bereich der Garantien im Unternehmenskaufvertrag. Zu gerne sehen unternehmerisch denkende und auf das große Ganze blickende Unternehmer dieses Thema als "Spielfeld der Juristen", auf dem man sich mit feinsinnigen juristischen Formulierungen und mehr oder weniger wahrscheinlichen Zukunftsszenarien verbal duelliert. Sich mit diesen Gründen aus der Diskussion auszuklinken kann – wie der eingangs genannte zweite Praxisfall beweist – fatale Folgen haben.
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob Gerüchte stimmen, wonach es Rechtsabteilungen bestimmter Großkonzerne gezielt darauf anlegen, Anteile des Unternehmenskaufpreises durch Garantien "zurückzuholen". Jedenfalls sollte sich gerade der mittelständische Veräußerer intensiv mit diesem Thema auseinander setzen und das Feld nicht nur seinem Rechtsberater überlassen.
Ohne hier auf die juristischen Grundlagen von Garantien beim Unternehmenskauf eingehen zu können, liegt es rein aus der Interessenlage begründet auf der Hand, dass der Veräußerer Garantien tunlichst vermeiden sollte. Er will schließlich möglichst mit dem Closing und der Überweisung des Kaufpreises den Vorgang abschließen und nicht darauf warten, bis Garantien ausgelaufen sind und möglicherweise eine Abschlusszahlung aus einem Escrow Account oder Treuhandkonto freigegeben wird. Naturgemäß ist die Interessenlage des Käufers entgegengesetzt. Er wird versuchen, möglichst viele Garantien durchzusetzen und den Veräußerer möglichst lange in der Haftung zu belassen sowie vielleicht auch als Faustpfand einen Teil des Kaufpreises zurückzuhalten.
Obwohl die Diskussionen oft sehr hypothetisch und ermüdend sind, muss man sich – je nach Stärke der Verhandlungsposition – dem Thema stellen. Keinesfalls sollte man sich mit Blick auf einen attraktiven Kaufpreis unter Zeitdruck setzen lassen und vorschnell einlenken. Hier lohnt sich der Streit und hier können sich auch Verhandlungsgeschick, Hartnäckigkeit und entsprechende Erfahrung der Rechtsberater auszahlen.
4.5.2 Versicherungen meist nur für Käufer interessant
Risiken für Gewährleistungen aus Unternehmenskaufverträgen kann man mit Versicherungsverträgen absichern.
Allerdings werden diese Versicherungen überwiegend von der Käuferseite abgeschlossen und insbesondere dann, wenn Finanzinvestoren das Unternehmen eine gewisse Zeit geführt haben und mit der Veräußerung einen "Clean Exit" haben wollen. Der Versicherungsschutz entbindet aber nicht von der Pflicht, die versicherten Risiken genau zu analysieren und spätere Rechtsansprüche intensiv zu prüfen. Grund dafür sind nicht nur die regelmäßig vereinbartenSelbstbehalte, sondern auch die Tatsache, dass wichtige Risiken vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, wie z. B. zukunftsgerichtete Garantien (Erreichung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs nach der Transaktion).
Ob solche Versicherungen für den veräußernden mittelständischen Unternehmer geeignet sind, ist zu bezweifeln. Die Art des Risikos verlangt eine individuelle Bewertung durch das Versicherungsunternehmen, was ein bestimmtes Mindesttransaktionsvolumen bzw. eine Mindestprämie zur Folge hat. Diese Mindestprämie wird bei 40 TEUR gesehen, weshalb sich bei einem Prämiensatz zwischen 0,9 und 1,5 % zzgl. Versicherungssteuer Transaktionen unter 10 Mio. EUR nicht rechnen.
In aller Regel wird daher für die veräußernden mittelständischen Unternehmer die Maxime gelten müssen, Garantien so gut es geht zu vermeiden und in der Höhe zu begrenzen. Die nicht vermeidbaren Garantien sollten möglichst auch zeitlich begrenzt werden und in dieser Zeit sorgfältig und kontinuierlich überwacht werden. Es sollten dann auch zeitnah die entsprechenden Bestätigungen über deren Erfüllung eingeholt werden.