Exit bei Startups: Erfolgreicher Ausstieg für Gründer und Investoren
Der Weg eines Startups ist ein Auf und Ab und schwankt zwischen aufregenden Wachstumsphasen und der Angst, dass die Finanzierungsrunde platzt und das Geld ausgeht. Geprägt ist er immer von strategischen Entscheidungen. Eine der wichtigsten und hoffentlich lukrativsten Phasen ist der Verkauf des Unternehmens, der auch als Exit bezeichnet wird. Für Gründer und Investoren ist es essenziell, die juristischen und strategischen Aspekte eines Exits zu verstehen, um den größtmöglichen Erfolg zu erzielen. Dabei konzentrieren wir uns primär auf die GmbH als die häufigste Rechtsform in der Startup-Welt.
Exit-Strategien und deren Bedeutung
Der Begriff „Exit“ bezieht sich auf den Prozess, bei dem Gründer oder Investoren ihre Anteile an einem Unternehmen verkaufen. Dies kann in verschiedenen Formen erfolgen.
Die häufigste wird ein Share Deal sein, bei dem Unternehmensanteile (also bei der GmbH die Geschäftsanteile) verkauft werden. Der Käufer erwirbt mit den Anteilen alle Rechte und Pflichten und die sofortige Kontrolle über das Unternehmen.
Im Gegensatz dazu steht der Asset Deal, bei dem einzelne Vermögenswerte des Unternehmens wie Immobilien und Maschinen, aber auch geistiges Eigentum veräußert werden. Dabei werden i. d. R. auch die Verbindlichkeiten des Unternehmens übernommen und ein Gesamtpreis gebildet.
Viele Startups haben den Exit schon bei Gründung als Ziel ins Auge gefasst und er ist Teil der „Startup-Kultur“ geworden, da er die effektivste Möglichkeit bietet, die investierte Zeit und das Kapital zu monetarisieren. Ob diese Entwicklung volkswirtschaftlich wünschenswert ist, sei dabei dahingestellt.
Juristische Feinheiten und steuerliche Implikationen
Der Verkauf von Unternehmensanteilen hat rechtliche und steuerliche Implikationen, die sorgfältig berücksichtigt werden müssen. Dazu gehören unter anderem ein gewisser formalisierter Verkaufsprozess, der im Regelfall mit einem Letter of Intent (kurz LOI oder dt. Absichtserklärung) oder einem Term Sheet beginnt, welches die geplante Transaktion grob umschreibt.
In der nächsten Phase führen Käufer i. d. R. eine umfassende Prüfung (Due Diligence) durch, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen, finanziellen und geschäftlichen Aspekte des Unternehmens in Ordnung sind. Hierfür ist eine gründliche Vorbereitung und die Bereitstellung aller relevanten Dokumente notwendig.
Schließlich muss auch beachtet werden, dass der Erlös aus dem Verkauf von Unternehmensanteilen der Besteuerung unterliegt. Für Verkäufer ist es wichtig, die steuerlichen Konsequenzen zu verstehen und mögliche Steuervergünstigungen oder -optimierungen zu nutzen. Hierbei kann die Beratung durch einen Steuerexperten wertvolle Dienste leisten.
Wichtige Dokumente für den Exit: Gesellschaftsvertrag und Gesellschaftervereinbarung
Ein erfolgreicher Exit erfordert nicht nur eine gründliche Planung der Transaktion und strategische Überlegungen, sondern auch ein solides rechtliches Fundament bevor man überhaupt in den Verkaufsprozess eintritt. Zwei zentrale Dokumente spielen dabei in der Vorbereitung eine entscheidende Rolle: der eigene Gesellschaftsvertrag und unter den Gesellschaftern der GmbH geschlossene Gesellschaftervereinbarungen. Diese enthalten wichtige Regelungen, die den Exit-Prozess maßgeblich beeinflussen können.
Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag (auch Satzung) ist das grundlegende Dokument, das die internen Strukturen und Regeln einer Gesellschaft festlegt. Er ist im Handelsregister öffentlich einsehbar. Für einen Exit relevant sein könnten dabei unter anderem:
• Vinkulierung: Dies ist eine Beschränkung der Übertragbarkeit von Geschäftsanteilen. Vinkulierungsklauseln können bestimmen, dass der Verkauf von Anteilen nur mit Zustimmung der Gesellschaft oder der Gesellschafterversammlung erfolgen darf. Dies bietet den bestehenden Gesellschaftern Schutz vor unerwünschten neuen Anteilseignern und kann den Exit-Prozess komplexer machen, falls nicht alle Gesellschafter an einem Strang ziehen.
• Stimmrechte und Beschlussfassungen: Der Gesellschaftsvertrag legt fest, wie Entscheidungen getroffen werden und welche Mehrheit dafür erforderlich ist. Bei einem Exit kann dies die oben genannte, die Zustimmung der Gesellschafter zur Veräußerung der Anteile beeinflussen.
• Abberufung von Geschäftsführern: Gründer sind oft auch als Geschäftsführer tätig. Der Gesellschaftsvertrag kann Regelungen zur Abberufung von Geschäftsführern enthalten, was im Rahmen eines Exits relevant wird, wenn die Gründer ihre Positionen aufgeben sollen.
Gesellschaftervereinbarungen (Beteiligungsvereinbarungen)
Die Gesellschaftervereinbarung, auch Beteiligungsvereinbarung genannt, ergänzt den Gesellschaftsvertrag und regelt die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern detaillierter. Sie ist besonders wichtig bei Startups und Unternehmen mit externen Investoren, da hier spezielle Regelungen enthalten sind, die nicht öffentlich aus dem Handelsregister ersichtlich sein sollen. Wenn Startups zum ersten Mal mit professionellen Investoren (Risikokapitalgeber/Venture Capital Fonds) über die Beteiligungsvereinbarung sprechen, merken sie oft, dass ein erhebliches Informationsgefälle existiert und ihnen viele der Regelungen nicht geläufig oder verständlich sind. Einige davon, die beim Exit eine Rolle spielen können, sind:
• Tag Along (Mitverkaufsrecht): Diese Klausel schützt (Minderheits)Gesellschafter, indem sie ihnen das Recht einräumt, ihre Anteile zu denselben Bedingungen zu verkaufen wie (Mehrheits)Gesellschafter, wenn diese ihre Anteile veräußern. Dadurch wird verhindert, dass Gesellschafter benachteiligt werden.
• Drag Along (Mitverkaufspflicht): Diese Regelung dagegen ermöglicht es (Mehrheits)Gesellschaftern, (Minderheits)Gesellschafter zu zwingen, ihre Anteile mitzuverkaufen, wenn ein Käufer das gesamte Unternehmen erwerben möchte. Dies erleichtert den Verkaufsprozess und erhöht die Attraktivität des Unternehmens für potenzielle Käufer, da sie sicher sein können, 100 % der Anteile zu erwerben.
• Liquidationspräferenz: Eine Liquidationspräferenz legt fest, wie die Erlöse aus einem Verkauf verteilt werden. Damit wird z. B. geregelt, dass Investoren bevorzugt ausbezahlt werden, indem sie zunächst ihr Investment zurückerhalten, bevor die Gründer und anderen Gesellschafter ihren Anteil erhalten.
Abberufung oder Fortsetzung als Fremdgeschäftsführer
Ein wichtiger Aspekt des Exits ist die Zukunft der Gründer als Geschäftsführer. i. d. R. müssen folgende Schritte berücksichtigt werden:
• Abberufung als Geschäftsführer: Wenn die Gründer ihre Positionen als Geschäftsführer aufgeben sollen, muss dies durch die Gesellschafterversammlung beschlossen und entsprechend im Handelsregister eingetragen werden.
• Kündigung des Anstellungsvertrags: Parallel zur Abberufung muss der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers gekündigt werden. Dies sollte in Übereinstimmung mit den im Vertrag festgelegten Kündigungsfristen und -bedingungen erfolgen.
• Option auf Fortsetzung als Fremdgeschäftsführer: Alternativ kann vereinbart werden, dass die Gründer nach dem Exit weiterhin als Fremdgeschäftsführer tätig bleiben. Dies bietet Kontinuität und nutzt das Know-how und die Erfahrung der Gründer weiterhin für das Unternehmen. Die Bedingungen sollten klar definiert und vertraglich festgehalten werden.
„Double Dipping“ beachten
Ein kritischer Aspekt eines Exits, auf den Gründer unbedingt ein Auge haben sollten, ist die Liquidationspräferenz. Wie oben beschrieben wird durch die Liquidationspräferenz häufig geregelt, dass Investoren bei einem Verkauf des Unternehmens bevorzugt ausbezahlt werden und ihre Finanzierung zurückerhalten. An sich ist das eine übliche Regelung, die sich so in den meisten Beteiligungsvereinbarungen mit Venture-Capital-Gebern befindet und eine Absicherung für Investoren ist, um ihr finanzielles Risiko zu reduzieren.
Problematisch wird dies erst, wenn die Liquidationspräferenz so ausgestaltet ist, dass der Investor beim Verkauf zunächst sein Investment zurückbekommt und der übrig gebliebene Verkaufserlös anschließend ohne Anrechnung pro rata an alle Gesellschafter verteilt wird.
Beispiel: Ein Startup konnte 2 institutionelle Investoren gewinnen, welche sich mit jeweils 500.000 EUR beteiligt haben und dafür je 20 % der Anteile bekommen haben. Die 3 Gründer halten ebenfalls je 20 % der Anteile. Das Startup wird nun für 2.000.000 EUR verkauft. Zunächst bekommen die Investoren ihr Investment (2 x 500,00 EUR) zurück. Die verbleibenden 1.000.000 EUR werden anschließend pro rata verteilt: Jeder Investor bekommt weitere 200.000 EUR und auch für jeden Gründer bleiben 200.000 EUR übrig. |
In dem oben genannten Beispiel gehen die Gründer natürlich dennoch mit einem Gewinn aus dem Verkauf heraus, der nach Steuern aber im Verhältnis zum Verkaufspreis schon eher klein (10 %) erscheint.
Denkbar ist aber auch eine Situation, in welcher der Verkaufspreis vom Käufer noch gedrückt wird, weil die Marktlage eher schwierig ist oder die Due Diligence potenzielle Risiken aufgedeckt hat. Zahlt er deswegen nur 1.500.000 EUR, verringert sich der Erlös, der bei den Gründern landet, auf je 100.000 EUR (nur noch 5 % des Gesamterlöses).
Kombiniert man diese Liquidationspräferenz nun noch mit einer unglücklich ausgestalteten Drag Along Klausel, kann es zu der Situation kommen, in der der Investor aufgrund einer schlechten Marktlage sein Investment in Gefahr sieht und den Verkauf aller Anteile forciert. Der dabei erzielte Verkaufspreis kann so gering sein, dass bei den Gründern im Ergebnis kaum etwas hängen bleibt und das, obwohl sie überhaupt nicht bereit waren zu diesem Preis zu verkaufen, durch die Mitverkaufspflicht allerdings dazu gezwungen wurden.
Fazit
Ein erfolgreicher Exit erfordert eine sorgfältige Planung und Berücksichtigung vieler rechtlicher, steuerlicher und finanzieller Aspekte. Für Gründer, Investoren und Geschäftsführer bietet ein gut vorbereiteter und strategisch durchgeführter Verkauf die Möglichkeit, die Früchte ihrer Arbeit zu ernten und das Kapital für neue Projekte oder persönliche Ziele zu nutzen. Der Verkauf bietet allerdings auch einige Stolperfallen. Indem sie die rechtlichen Schlüsselkonzepte hinter dem Deal und die steuerlichen Implikationen des Verkaufs verstehen und entsprechend handeln, können sie den Exit-Prozess sicher gestalten. Dieser Artikel kann lediglich einige Grundlagen aufzeigen und auf potenzielle Gefahren hinweisen, ersetzt aber keine ordentliche Beratung durch rechtliche und steuerliche Experten.
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