Sachverhalt

Der Arbeitgeber übernimmt bei Vorlage der entsprechenden Original-Belege der Kita für seine Arbeitnehmer die Gebühr inklusive Verpflegungskosten für die Kita.

Kann der Arbeitgeber die Gebühren sowie die Verpflegungskosten lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei übernehmen?

Ergebnis

Übernimmt der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn die Kosten für die Unterbringung von nicht schulpflichtigen Kindern seiner Arbeitnehmer, bleibt dieser gewährte Vorteil lohnsteuerfrei und damit auch sozialversicherungsfrei. Dies gilt für die Kostenübernahme bzw. ein Zuschuss zu den Kosten der Betreuung, Unterkunft und für die Verpflegung in der Kita.

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