Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer | 4152 | 6072 | Löhne und Gehälter | |
Verrechnete sonstige Sachbezüge 19 % USt | 8613 | 4948 | Sonstige betriebliche Erträge |
So kontieren Sie richtig!
Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer beim Verkauf von Produkten, die er selber herstellt bzw. mit denen er handelt, einen unüblich hohen Rabatt, handelt es sich insoweit um einen geldwerten Vorteil. Diesen geldwerten Vorteil muss der Arbeitgeber bei seinem Arbeitnehmer als Arbeitslohn erfassen. Der Rabatt ist auf das Konto "Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer" 4152/6072 (SKR 03/04) zu buchen. Als Gegenkonto ist das Konto "Verrechnete sonstige Sachbezüge 19 % USt" 8613/4948 (SKR 03/04) zu verwenden.
Buchungssatz:
Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer |
an Verrechnete sonstige Sachbezüge 19 % USt |
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