Der Verbraucher soll bei Importen aus Drittstaaten geschützt werden und einen inländischen Haftpflichtigen haben.

Drittstaaten-Importeur ist, wer von einem Drittstaat ein Produkt in den Europäischen Wirtschaftsraum im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit einführt.[1]

 
Praxis-Beispiel

Haftung für Import aus China

Ein Kind verschluckt aus China eingeführte Kunststoffperlen, die mit der Chemikalie Butandiol behandelt waren. Dieses Gift verursachte Übelkeit bis hin zur Bewusstlosigkeit. Der Importeur muss Schmerzensgeld und Arztkosten zahlen.

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