Anlässlich der heutigen Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern haben die Unterzeichneten die nachstehenden Bestimmungen vereinbart, die Bestandteil des Abkommens sind:
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Zu Artikel 4 Absatz 1 (Ansässigkeit)
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Zu Artikel 7 Absätze 1 und 2 (Gewerbliche Gewinne) und Artikel 13 Absatz 3 (Veräußerungsgewinne) 1Einnahmen, Veräußerungsg... |
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