Der Umsatzsteuer unterliegen Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe eines Unternehmers im Inland gegen Entgelt.[1] Die Umsatzsteuer beträgt regelmäßig 19 % des Entgelts.[2]

 
Praxis-Beispiel

Umsatzsteuer auf eine Lieferung

Unternehmer A liefert im Februar 01 an den Unternehmer B einen Warenposten zum Preis von 6.000 EUR. Die Umsatzsteuer beträgt 6.000 EUR × 19 % = 1.140 EUR. Für A und B liegen die Voraussetzungen von § 18 Abs. 2 Satz 2 UStG vor. Voranmeldungszeitraum für A und B ist daher der Kalendermonat. B überweist auf das Bankkonto des A am 20.3.01 den geschuldeten Kaufpreis lt. Rechnung v. Februar 01, also 7.140 EUR.

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