Anzahlung 2020 für eine Maschine am 1.4. – Lieferung am 1.10.
K bestellt am 1.2.2020 bei G eine Maschine für 20.000 EUR zzgl. Umsatzsteuer. Zum 1.4.2020 ist eine Anzahlung von 10.000 EUR zzgl. Umsatzsteuer zu leisten. Die Lieferung erfolgt am 1.10.2020.
Bei Vertragsschluss und auch bei der Anzahlung gingen die Parteien von einem gültigen Umsatzsteuersatz von 19 % aus. Zum 1.4. wurde eine Abschlagsrechnung über 10.000 EUR zzgl. 1.900 EUR Umsatzsteuer gestellt und bezahlt.
April 2020: G muss 1.900 EUR Umsatzsteuer bezahlen; K kann Vorsteuer i. H. v. 1.900 EUR abziehen.
Im Zeitpunkt der Lieferung (1.10.2020) gilt der Steuersatz von 16 %. Es muss wie folgt abgerechnet werden:
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netto |
USt |
brutto |
Rechnungsendbetrag |
20.000 EUR |
3.200 EUR |
23.200 EUR |
Vorauszahlung |
–10.000 EUR |
–1.900 EUR |
–11.900 EUR |
Schlusszahlung |
10.000 EUR |
1.300 EUR |
11.300 EUR |
Umsatzsteuerlich ist für Oktober 2020 bei G wie folgt voranzumelden:
Der Umsatz ist voll mit 16 % auszuweisen. Die vorangemeldete Anzahlung April 2020 wird storniert.
Steuerpflichtige Umsätze |
andere StS |
Steuer |
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Zeile 28 |
20.000 EUR |
3.200 EUR |
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Zeile 26 |
–10.000 EUR |
–1.900 EUR |
Übertrag |
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1.300 EUR |
K erstellt im Oktober 2020 folgende Voranmeldung:
Insgesamt kann K 3.200 EUR Vorsteuer abziehen. 1.900 EUR hat er bereits im April vorangemeldet. Den Restbetrag i. H. v. 1.300 EUR meldet er im Oktober 2020 an.
Abziehbare Vorsteuerbeträge |
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Steuer |
|
Zeile 52 |
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1.300 EUR |