Rz. 91

Bildung der passiven Rechnungsabgrenzungsposten

  • bei vorbereitender Abschlussbuchung (Variante 1):
 

Ertragskonto an Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

  • bei laufender Buchung (Variante 2):
 

Bank (bzw. Kasse) an Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

  • Auflösung der passiven Rechnungsabgrenzungsposten in späteren Wirtschaftsjahren:
 

Passiver Rechnungsabgrenzungsposten an Ertragskonto

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