Rz. 53

 
Kriterien HGB (nur Kapital­gesellschaften) IFRS
  Der Jahresabschluss muss für sachverständige Dritte innerhalb kurzer Zeit zu ­verstehen sein (GoB). Informationen sind so aufzube­reiten, dass sie für einen fachkundigen Leser verstehbar sind (F.2.34).

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