Prof. Dr. Stefan Müller, Laura Peters
2.1 Grundlegendes
Rz. 2
Der IASB ist unter dem Dach der IFRS-Stiftung parallel zu dem International Sustainability Standards Board (ISSB) eine unabhängige privatrechtliche Organisation mit dem Ziel der Harmonisierung der Rechnungslegungsgrundsätze, das durch die Umstrukturierung der Gesamtorganisation IASC (International Accounting Standards Committee) im Jahr 2001 mit der Erarbeitung und Verabschiedung von Standards und Interpretationen betraut ist. Im Rahmen einer Umstrukturierung wurden die Aufgaben des IASC mit Wirkung vom 1.4.2001 auf die Nachfolgeorganisation IASB übertragen. Die vorher verabschiedeten IAS und SIC werden vom IASB weiter gepflegt und können nur durch dieses aufgehoben werden. Werden neue Standards durch den IASB erlassen, werden diese unter der Bezeichnung International Financial Reporting Standards (IFRS) (neue Interpretationen unter der Bezeichnung IFRIC (International Financial Reporting Interpretations Committee)) veröffentlicht. Jährlich veröffentlicht das IASB die jeweils gültigen Standards, die somit eine Mischung von IAS und IFRS darstellen, ohne dass es Unterschiede zwischen ihnen hinsichtlich der Verbindlichkeit geben würde. Neben den IAS veröffentlichte das IASC ein Rahmenkonzept (Framework), das den IASB sowie nationale Standardsetter bei der Entwicklung neuer Standards unterstützt und auch vom IASB weiterentwickelt wird. Informationen zum IASB selbst und zu dessen aktueller Tätigkeit finden sich im Internet unter der Adresse "www.IFRS.org".
2.2 Framework, Standards und Interpretationen
Rz. 3
Das Regelwerk des IASB setzt sich aus dem Framework, den Standards und den Interpretationen zusammen. Der Zweck des Frameworks wird in CF.SP1.1 definiert. Das Framework unterstützt und liefert konzeptionelle Grundlagen für die Arbeit des IASB und sämtliche Personen, die sich mit Fragen der Rechnungslegung befassen. Es handelt sich dabei nicht um einen Standard und ist nach IAS 8.11(b) nur ergänzend hinzuzuziehen, wenn aus den Standards und Interpretationen keine Lösungen für einen Sachverhalt abgeleitet werden können.
Rz. 4
Das IFRS IC (vormals IFRIC) hat als Interpretationsgremium des IASB die Aufgabe, die Anwendung der IFRS zu erörtern und zu praktischen Anwendungsfragen auf Basis der Standards und des Frameworks Stellung zu nehmen. Werden bei der Erstellung von Interpretationen Regelungslücken entdeckt, werden durch das IFRIC Empfehlungen zur Ergänzung bestehender IFRS oder zur Neuentwicklung von Standards an das Board herangetragen. Im Rahmen der Überarbeitung oder Neuentwicklung von Standards werden die Interpretationen in die einzelnen IFRS, auf die sich die Interpretationen beziehen, eingearbeitet.
Rz. 5
Eine Übersicht über neue, geänderte und aufgehobene DRS- und IDW-Verlautbarungen finden Sie über die Suche durch die Eingabe "Verlautbarungen des DRSC und IDW" und hier eine aktuelle "Anwendungsübersicht IFRS".
2.3 Komitologie-Verfahren der EU
Rz. 6
Die IFRS befinden sich in einem andauernden Umgestaltungsprozess, d. h. es erfolgen Änderungen oder Streichungen bereits bestehender Standards oder Hinzufügungen neuer Standards. Dies erwartend hat die EU die IAS-VO aus dem Jahr 2002 so ausgestaltet, dass spätere Änderungen an dieser Verordnung rechtlich gesehen automatisch in diese integriert werden, sodass die Anwender den jeweiligen Stand aus der IAS-VO und allen seither erfolgten Änderungen dieser Verordnung ableiten müssen. Hierbei ist grundsätzlich zu beachten, dass die einzelnen Änderungen der IFRS vor deren Wirksamwerdung für deutsche Unternehmen einen auf europäischer Ebene angesiedelten Anerkennungsmechanismus (Komitologie-Verfahren) zu durchlaufen haben, in dessen Verlauf entschieden wird, ob ein IFRS ohne oder mit Modifikationen bzw. sonstigen Auflagen oder überhaupt nicht zur Anwendung gelangen kann. Weil einige IFRS im Widerspruch zur Bilanzrichtlinie 2013/34/EU stehen oder über sie hinausgehen können, sind einerseits Änderungen der Richtlinie möglich und andererseits Anpassungen der Standards nach Diskussionen mit dem IASB.
Abb. 2: Komitologie-Verfahren
Rz. 7
Die vom IASB erarbeiteten, öffentlich diskutierten und schließlich verabschiedeten Änderungen oder neuen Standards durchlaufen als prüfende Institution zunächst die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), die eine Empfehlung für die EU-Kommission erstellt. Diese wird von der Standards Advice Review Group (SARG) überprüft. Auf dieser Basis erstellt die EU-Kommission einen Übernahmevorschlag, der vom Accounting Regulary Committee erneut geprüft und als Beschluss zum Übernahmeentwurf an das EU-Parlament und den EU-Rat der Wirtschafts- und Finanzminister zur Zustimmung weitergeleitet wird. Erfolgt diese, so wird die IFRS-Änderung in alle Amtssprachen der EU übersetzt und im EU-Amtsblatt als Änderung der IAS-VO 1606/2002 veröffentlicht. Erst ab diesem Zeitpunkt gilt die neue Rechtslage, wobei in den Standards zum Teil Übergangsvorschriften enthalten sind, die einen gewissen Vorlauf zur Vorbereitung auf die Änderungen der Rechnungslegung ermöglichen. ...