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Das Eigenkapital (equity), das sich als Restgröße von Vermögen abzüglich Schulden ergibt (CF 4.63), erfährt mit IAS 1.106/IFRS 18.107 eine begriffliche Abgrenzung durch Sachverhalte, die eine Veränderung des Eigenkapitals bewirken. Demnach sind innerhalb des Eigenkapitals die Sachverhalte getrennt auszuweisen, die aus Transaktionen mit den Anteilseignern stammen und die eine Vermögens- und Schuldenänderung mit Gesamtergebnis-Relevanz bewirken und somit über den (im Konkreten noch weiter zu untergliedernden) Posten des Gesamtergebnisses das Eigenkapital berühren.

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