Ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten darf der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer, der bei Dienst- und Geschäftsfahrten sein eigenes Fahrzeug benutzt, für jeden gefahrenen Kilometer folgende Beträge pauschal erstatten:
Fahrzeug | Km-Pauschale*) |
---|---|
Kraftwagen (Pkw) | 0,30 EUR |
andere motorbetriebene Fahrzeuge (Motorrad, Motorroller, Moped, Mofa oder Elektrofahrrad) | 0,20 EUR |
Tab. 1: Km-Pauschalen für Fahrtkosten
*) Es ist der Betrag anzusetzen, der als höchste Wegstreckenentschädigung für das jeweilige Beförderungsmittel nach dem Bundesreisekostengesetz festgesetzt ist (für den Pkw sind dies derzeit 0,30 EUR pro Kilometer).
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