Kommentar

Die OFD Hannover vermittelt in einer umfangreichen Verfügung einen Überblick über die umsatzsteuerliche Behandlung der Abgabe von Speisen und Getränken. Eingegangen wird auf

  • den Begriff der "besonderen Vorrichtungen";
  • Speiselieferungen zum ermäßigten Steuersatz, die insbesondere bei Lieferungen von Partyservice- oder Catering-Unternehmen, beim Verkauf zubereiteter Speisen in Mitnahmeverpackungen und Verkauf an Imbissständen ohne Verzehr-vorrichtungen angenommen werden;
  • Restaurationsleistungen zum allgemeinen Steuersatz;
  • zahlreiche Einzelfälle, z.B. Selbstbedienungs- und Automatenrestaurants, Theater, Kinos sowie Multiplexkinos, Catering-Unternehmen, Personalbeköstigungen, Abgabe von Lunchpaketen durch Pensionsbetriebe, Restaurationsumsätze an Bord von Seeschiffen;
  • den Leistungsort.
 

Link zur Verwaltungsanweisung

OFD Hannover, Verfügung vom 13.12.2004, S 7100 – 441 – StO 171

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