OFD Koblenz, Verfügung v. 20.8.2010, o.Az.

Durch starken Hagelschlags sind Anfang Juli 2010 im Bereich der Ahr Schäden in Weinbergen und anderen landwirtschaftlichen Flächen entstanden.

Mit Erlass vom 12.7.2010, S 1915 A – 446 hat das Ministerium der Finanzen mitgeteilt, dass die im Antwortschreiben vom 16.6.2010, S 1915 A – 446 an das Ministerium für Wirtschaft und Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau erwähnten Maßnahmen (siehe Rdvfg. vom 21.6.2010, S 1915 A – St 31 1) auch für die betroffenen Winzer und Land- und Forstwirte an der Ahr gelten.

 

Normenkette

AO 1977 § 222

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