Kurzbeschreibung
Richtsatzsammlungen für die Kalenderjahre 2012 - 2022
Vorbemerkung
Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel (Anhaltspunkt) für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO). Die Richtsätze sind für die einzelnen Gewerbeklassen auf der Grundlage von Betriebsergebnissen zahlreicher geprüfter Unternehmen ermittelt worden. Sie gelten nicht für Großbetriebe.
Richtsatzsammlungen für die Kalenderjahre 2012 bis 2022:
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Richtsatzsammlung 2022
Siehe BMF, Schreiben v. 10.8.2023
Richtsatzsammlung 2021
Siehe BMF, Schreiben v. 28.11.2022
Richtsatzsammlung 2020
Siehe BMF, Schreiben v. 20.12.2021
Richtsatzsammlung 2019
Siehe BMF, Schreiben v. 20.1.2021
Richtsatzsammlung 2018
Siehe BMF, Schreiben v. 8.7.2019
Richtsatzsammlung 2017
Siehe BMF, Schreiben v. 5.7.2018
Richtsatzsammlung 2016
Siehe BMF, Schreiben v. 8.6.2017
Richtsatzsammlung 2015
Siehe BMF, Schreiben v. 28.7.2016
Richtsatzsammlung 2014
Siehe BMF, Schreiben v. 14.7.2015
Richtsatzsammlung 2013
Siehe BMF, Schreiben v. 29.7.2014
Richtsatzsammlung 2012
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