Richtsatzsammlung veröffentlicht

Die Finanzverwaltung hat die Richtsatzsammlung 2023 und das zugehörige BMF-Schreiben veröffentlicht.

Die Richtsatzsammlung ist ein Werkzeug der Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne eines Gewerbetreibenden mithilfe der Richtsätze zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO). Bei formell ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen darf eine Schätzung nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von den Richtsätzen abweichen.

Sachentnahmen 2024

In der Richtsatzsammlung sind auch die bereits veröffentlichten Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2024 enthalten. Diese gelten u.a. für Bäckereien, Fleischereien/Metzgereien, Gaststätten, Getränkehändler, Cafés und Konditoreien.

BMF, Meldung v. 17.9.2024