Richtsatzsammlung 2023 veröffentlicht
Die Richtsatzsammlung ist ein Werkzeug der Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne eines Gewerbetreibenden mithilfe der Richtsätze zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO). Bei formell ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen darf eine Schätzung nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von den Richtsätzen abweichen.
Sachentnahmen 2024
In der Richtsatzsammlung sind auch die bereits veröffentlichten Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2024 enthalten. Diese gelten u.a. für Bäckereien, Fleischereien/Metzgereien, Gaststätten, Getränkehändler, Cafés und Konditoreien.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.9955
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
7.516
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.636
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.502
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.2146
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
3.03237
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.786
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.408
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.824
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
1.299
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Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Influencern
25.09.2024
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BWL-Traineeprogramm der Hessischen Steuerverwaltung wird ausgebaut
25.09.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
20.09.2024
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Richtsatzsammlung 2023 veröffentlicht
18.09.2024
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Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
17.09.2024
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Anträge auf Vergabe der USt-IdNr. frühzeitig stellen
16.09.2024
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Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
12.09.2024
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Gleichzeitige Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension
11.09.2024
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Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2025
06.09.2024
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Mit Vernetzung gegen organisierte Finanzkriminalität
06.09.2024