Bei Unternehmen U handelt es sich um eine große Maklerfirma, welche international tätig ist. Es kommt häufig vor, dass die Makler des Unternehmens Geschenke für ihre erfolgreiche Arbeit erhalten. Die Geschenke fallen dabei sehr unterschiedlich aus: Blumensträuße, Kino-Gutscheine oder auch teure Wellness-Wochenenden. Für die Annahme von Geschenken bestehen im Unternehmen keine allgemeinen Regelungen, auch wird die Geschäftsführung nicht über die Annahme von Geschenken in Kenntnis gesetzt.

Im Rahmen der Risikoanalyse sollten die Verantwortlichen des Unternehmens U auf den Prozess der Annahme von Geschenken aufmerksam werden.

In einem ersten Schritt sollte jetzt untersucht werden, ob ein Risiko besteht und wie wahrscheinlich der Eintritt des Risikos ist. Hier besteht grundsätzlich erstmal ein potenzielles Risiko, dass durch die Annahme eine Bestechlichkeit der Mitarbeiter angenommen werden könnte. Zudem bestehen keine Regelungen über die Annahme von Geschenken, sodass die Mitarbeiter im Zweifel auch nicht rechtssicher wissen, welche Geschenke sie bedenkenlos annehmen dürfen und welche nicht. Letztlich ist die Geschäftsführung auch nicht darüber informiert, welche Geschenke den Mitarbeitern angenommen werden, sodass die Situation auch nicht kontrollierbar ist. Offenkundig besteht damit das Risiko eines strafrechtlichen Verstoßes wegen der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr gemäß § 299 StGB. Die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos ist zudem auch sehr hoch, da im Unternehmen regelmäßig Geschenke angenommen werden.

In einem zweiten Schritt muss das Risiko jetzt bewertet werden. Hier ist der mögliche Schaden hoch, da es zu verschiedenen Konsequenzen wie strafrechtlichen Verurteilungen, Bußgeldern, Imageschäden und Ausschlüssen vom Wettbewerb kommen kann. Erfolgt die Einstufung des Risikos in gering, mittel, hoch und sehr hoch, sollte hier die Stufe "sehr hoch" gewählt werden. An dieser Stelle kann es hilfreich sein, eine weitere Risikoeinstufung für die konkreten Geschenke durchzuführen. Durch eine weitere Analyse erhalten Betroffene einen Überblick darüber, welche Arten von Geschenken den Mitarbeitern angeboten werden und welche konkreten Maßnahmen sich als effektiv erweisen können:

  • Geringes Risiko: Blumenstrauß
  • Mittleres Risiko: Kino-Gutscheine
  • Hohes Risiko: Teures Wellness-Wochenende

Diese weitere Einteilung kann bei der Ermittlung von Maßnahmen hilfreich sein. Im Anschluss an die Risikoanalyse sollten Verantwortliche geeignete Maßnahmen treffen, um das Risiko zu beseitigen oder zu minimieren. Im vorliegenden Beispiel könnte die Geschäftsführung verschiedene Maßnahmen treffen:

  • Generelles Verbot, Geschenke anzunehmen
  • Einführung einer Richtlinie zum Umgang mit Geschenken
  • Festlegung eines Preisrahmens
  • Annahme von Geschenken nur mit vorheriger Zustimmung der Geschäftsführung

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