Wird die Handelsbilanz als E-Bilanz übertragen, müssen Korrekturen vorgenommen werden. Im Rahmen der Taxonomie müssen Wertkorrekturen bei den entsprechenden Kennziffern vorgenommen werden. Je nach Umfang der vorzunehmenden Korrekturen kann es sinnvoll sein, zusätzlich zur Handelsbilanz eine Steuerbilanz aufzustellen. Dann wird im Rahmen der Taxonomie nur die Steuerbilanz zugrunde gelegt.

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