Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV-Position |
Sonstige Rückstellungen | 0970 | 3070 | Sonstige Rückstellungen | |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4900 | 6300 | Sonstige betriebliche Aufwendungen |
So kontieren Sie richtig!
Wird gegen einen bilanzierenden Kaufmann ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, ist ggf. eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Die Buchung erfolgt z. B. auf das Konto "Sonstige Rückstellungen" 0970 (SKR 03) bzw. 3070 (SKR 04).
Die Gegenbuchung erfolgt z. B. auf das Konto "Sonstige betriebliche Aufwendungen" 4900 (SKR 03) bzw. 6300 (SKR 04).
Buchungssatz:
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
an Sonstige Rückstellungen |
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