Die Bildung der Rückstellung für unterlassene Instandhaltung ist eine einfach zu erfüllende Pflicht. Wer die einschlägigen Vorschriften befolgt, kann durch die Wahl der Beträge und die Definition des Instandhaltungsgrundes die Bilanz gestalten. In der Regel wird bei einer Prüfung mehrerer Jahre nicht mehr festzustellen sein, ob eine Instandhaltungsmaßnahme zu Unrecht aus der Rücklagenbildung herausgenommen wurde. Das interessiert den Betriebsprüfer auch nur wenig. Dieser diskutiert nur die Maßnahme, für die eine Rückstellung gebildet wurde. Größeren Einfluss nimmt der Wirtschaftsprüfer beim Testat der Bilanz. Er ist näher an der Aufstellung, ist aber ebenfalls auf die Expertise des Buchhalters angewiesen. Damit bestimmt das Unternehmen selbst, welche Auswirkungen die Rückstellung auf das Ergebnis hat.

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