Eine Zuwendung anlässlich eines Dienstjubiläums[1] ist jede Einmalzahlung in Geld oder Geldeswert an einen Arbeitnehmer, die dieser neben dem laufenden Arbeitslohn und anderen sonstigen Bezügen erhält. Dazu gehören auch zusätzliche Urlaubstage im Jubiläumsjahr.

Von einem Dienstjubiläum ist das Arbeitgeberjubiläum (bzw. Firmen- oder Geschäftsjubiläum) zu unterscheiden. Ein Arbeitgeberjubiläum ist das Erreichen einer bestimmten Bestehensdauer eines Geschäftsbetriebs (Unternehmens-Geburtstag). Ein Dienstjubiläum ist hingegen das Erreichen einer bestimmten Dauer der Betriebszugehörigkeit eines einzelnen Mitarbeiters zu einem Arbeitgeber.[2]

[2] Vgl. BFH, Urteil v. 29.11.2000 , R 31/00.

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