Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Sonstige Rückstellungen | 0970 | 3070 | Sonstige Rückstellungen | |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 2000 | 7500 | Sonstige betriebliche Aufwendungen |
So kontieren Sie richtig!
Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler dürfen unter bestimmten Voraussetzungen in ihrer Steuerbilanz eine Rückstellung für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Betreuung von Versicherungsverträgen bilden. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Sonstige Rückstellungen" 0970 (SKR 03) bzw. 3070 (SKR 04).
Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Sonstige betriebliche Aufwendungen" 2000 (SKR 03) bzw. 7500 (SKR 04).
Buchungssatz:
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
an Sonstige Rückstellungen |
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