Ändert sich bei einer grundbesitzhaltenden Kapitalgesellschaft innerhalb von 5 Jahren der Gesellschafterbestand um 90 % oder mehr, fällt bei der Kapitalgesellschaft Grunderwerbsteuer an, die aufwandswirksam zu erfassen ist.

 
Praxis-Beispiel

Am 28.12.01 wird ein Vertrag über die Übertragung von 100 % der Anteile an der X-GmbH geschlossen, die ein betriebliches Grundstück hält. Der Tatbestand des § 1 Abs. 2b GrEStG ist erfüllt. Gem. dem Vertrag sollen die Anteile am 1.1.02 um 00:01 auf die Erwerber übergehen.

Eine Rückstellung in der Handelsbilanz nach § 249 HGB ist nach der hier vertretenen Auffassung bereits zum 31.12.01 geboten, weil

  • eine Außenverpflichtung durch den Abschluss des Kaufvertrags am 28.12.01 begründet wurde,
  • die Inanspruchnahme der X-GmbH hinreichend wahrscheinlich ist, und
  • allein durch Zeitablauf und ohne weitere Handlungen der X-GmbH sich die Steuerschuld ergeben wird und
  • die wirtschaftliche Verursachung am Abschlussstichtag somit gegeben ist.

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