Für die Ermittlung der Rückstellungshöhe wird in der Steuerbilanz auf die Multiplikator-Methode zurückgegriffen. Hierfür werden die laufenden Kosten mit dem Faktor 5,5 multipliziert. Einmalige Kosten für die Digitalisierung oder Datensicherung fallen nicht laufend an und dürfen daher nicht vervielfältigt werden.
Berechnung | Betrag |
---|---|
4.000 EUR jährl. Kosten x Faktor 5,5 | 22.000 EUR |
zuzüglich einmalige Kosten | 300 EUR |
Rückstellung in der Steuerbilanz | 22.300 EUR |
Da bei Rückstellungen in der Steuerbilanz die Wertverhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend sind, dürfen keine Kosten- und Preissteigerungen berücksichtigt werden. Eine Abzinsung der Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ist in der Steuerbilanz nicht vorzunehmen. Daher kann der mittels Multiplikator-Methode ermittelte Rückstellungsbetrag direkt in die Steuerbilanz eingebucht werden.
Konto SKR 03 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4210 | Miete (Anteil 82,5 %) |
18.150 | |||
4230 | Heizung (Anteil 7,5 %) |
1.650 | |||
4110 | Löhne (Anteil 2 x 2,5 %) |
1.100 | |||
4830 | Abschr. auf Sachanl. (Anteil 5 %) |
1.100 | |||
4900 | sonst. betriebl. Aufw. (einmalige Kosten) |
300 | 0966 | Rückstellung zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten | 22.300 |
Konto SKR 04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
6310 | Miete (Anteil 82,5 %) |
18.150 | |||
6320 | Heizung (Anteil 7,5 %) |
1.650 | |||
6010 | Löhne (Anteil 2 x 2,5 %) |
1.100 | |||
6220 | Abschr. auf Sachanl. (Anteil 5 %) |
1.100 | |||
6300 | sonst. betriebl. Aufw. (einmalige Kosten) |
300 | 3096 | Rückstellung zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten | 22.300 |
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