Für die Ermittlung der Rückstellungshöhe wird in der Steuerbilanz auf die Multiplikator-Methode zurückgegriffen. Hierfür werden die laufenden Kosten mit dem Faktor 5,5 multipliziert. Einmalige Kosten für die Digitalisierung oder Datensicherung fallen nicht laufend an und dürfen daher nicht vervielfältigt werden.

 
Berechnung Betrag
4.000 EUR jährl. Kosten x Faktor 5,5 22.000 EUR
zuzüglich einmalige Kosten 300 EUR
   
Rückstellung in der Steuerbilanz 22.300 EUR

Da bei Rückstellungen in der Steuerbilanz die Wertverhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend sind, dürfen keine Kosten- und Preissteigerungen berücksichtigt werden. Eine Abzinsung der Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ist in der Steuerbilanz nicht vorzunehmen. Daher kann der mittels Multiplikator-Methode ermittelte Rückstellungsbetrag direkt in die Steuerbilanz eingebucht werden.

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4210

Miete

(Anteil 82,5 %)
18.150      
4230

Heizung

(Anteil 7,5 %)
1.650      
4110

Löhne

(Anteil 2 x 2,5 %)
1.100      
4830

Abschr. auf Sachanl.

(Anteil 5 %)
1.100      
4900

sonst. betriebl. Aufw.

(einmalige Kosten)
300 0966 Rückstellung zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten 22.300
 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
6310

Miete

(Anteil 82,5 %)
18.150      
6320

Heizung

(Anteil 7,5 %)
1.650      
6010

Löhne

(Anteil 2 x 2,5 %)
1.100      
6220

Abschr. auf Sachanl.

(Anteil 5 %)
1.100      
6300

sonst. betriebl. Aufw.

(einmalige Kosten)
300 3096 Rückstellung zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten 22.300

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