Entscheidungsstichwort (Thema)
Gewinnerzielungsabsicht eines Sanitär- und Heizungsinstallateurs
Leitsatz (redaktionell)
Erzielt ein Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik mit seinem im selbst bewohnten Wohn- und Geschäftshaus nebenberuflich betriebenen Einzelunternehmen aufgrund der bloßen Erfüllung von langjährigen Wartungsverträgen über einen längeren Zeitraum Verluste, welche die Gewinne aus Beteiligungen an ebenfalls Sanitärinstallationen verrichtenden KG's mindern, ist im summarischen Verfahren der Aussetzung der Vollziehung ernstlich zweifelhaft i. S. d. § 69 FGO, ob die Gewinnerzielungsabsicht hinsichtlich des Einzelunternehmens versagt werden kann, nach dem die Art der Tätigkeit nicht der allgemeinen Lebensführung zugerechnet werden kann bzw. nicht aus persönlichen Neigungen ausgeübt wird, bei der Ergebnisprognose die im Anlagevermögen enthaltenen stillen Reserven (Grund und Boden, Gebäude und den Beteiligungen an den KG) nicht berücksichtigt wurden und eine Reaktion auf die fortwährenden Verluste durch Personalabbau erfolgte.
Normenkette
EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; FGO § 69 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 S. 1
Tenor
Die Vollziehung der geänderten Einkommensteuerbescheide 2009 bis 2011 vom 27.05.2014 wird bis einen Monat nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung oder bis zur anderweitigen Beendigung des Einspruchsverfahrens ausgesetzt und aufgehoben, soweit die festgesetzten Einkommensteuern auf der Nichtberücksichtigung von Verlusten aus Gewerbebetrieb des Ehemannes in Höhe von 14.897,31 Euro im Jahr 2009, in Höhe von 13.088,21 Euro im Jahr 2010 und in Höhe von 6.643,26 Euro im Jahr 2012 beruhen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 128 Abs. 3 Satz 1 Finanzgerichtsordnung – FGO –).
Tatbestand
I.
Streitig ist, ob Verluste des Antragstellers aus Gewerbebetrieb unberücksichtigt bleiben, weil ihm die Gewinnerzielungsabsicht fehlt.
Der Antragsteller war seit dem 01.09.1978 unter der Bezeichnung „Fachbetrieb für Haustechnik G. W.” als Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik in G. selbstständig tätig. In den Streitjahren befand sich der Betriebssitz im Erdgeschoss des Wohn- und Geschäftshauses O.-Str. in G., das die Antragsteller im Übrigen selbst bewohnten. Eigentümerin des Wohn- und Geschäftshausgrundstücks war die Antragstellerin, die dem Antragsteller die Räumlichkeiten im Erdgeschoss aufgrund Mietvertrag vom 20.12.2007 seit dem 01.01.2008 „zum Betrieb eines Heizungs- und Sanitärbetriebes” vermietete. Im Betriebsvermögen befanden sich in den Streitjahren ein Werkstatt- und ein Garagengrundstück. Der Buchwert des Grund und Bodens betrug insgesamt 4.570,95 Euro; die Garagen waren zum 31.12.2008 vollständig abgeschrieben; das Werkstattgebäude war zum 31.12.2008 mit einem Buchwert von 17.049 Euro erfasst, wovon 2009 und 2010 jeweils 7.443 Euro und 2011 der Restwert von 2.163 Euro abgeschrieben wurden. Ferner befanden sich in den Streitjahren „Beteiligungen an Kapitalgesellschaft” zum Buchwert von 25.564,59 Euro und Genossenschaftsanteile zum Buchwert von 542,11 Euro im Betriebsvermögen. Bis einschließlich August 2010 war ein Arbeitnehmer geringfügig beschäftigt. Die Lohnaufwendungen im Jahr 2009 betrugen 1.600 Euro und im Jahr 2010 800,00 Euro. Der Personalaufwand insgesamt unter Einschluss „Sozialer Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung” entwickelte sich wie folgt:
2003 |
27.119,56 Euro |
2004 |
39.159,05 Euro |
2005 |
4.661,23 Euro |
2006 |
2.552,00 Euro |
2007 |
3.089,00 Euro |
2008 |
2.667,00 Euro |
2009 |
2.163,73 Euro |
2010 |
1.177,68 Euro |
2011 |
274,66 Euro |
2012 |
0,00 Euro |
2013 |
0,00 Euro |
In den Jahren 1990 bis 2001 erzielte der Antragsteller Gewinne in Höhe von insgesamt 201.976,00 Euro. Ab 1993 betrugen die Jahresergebnisse im Einzelnen:
1993 |
55.673,00 DM |
1994 |
170.656,00 DM |
1995 |
- 37.351,00 DM |
1996 |
- 90.584,00 DM |
1997 |
- 15.601,00 DM |
1998 |
- 55.090,00 DM |
1999 |
- 47.338,00 DM |
2000 |
28.893,00 DM |
2001 |
2.342,00 DM |
Die weitere Ergebnisentwicklung stellte sich wie folgt dar:
2002 |
9.710,00 Euro |
2003 |
- 3.168,00 Euro |
2004 |
- 20.317,00 Euro |
2005 |
- 13.662,00 Euro |
2006 |
- 8.455,00 Euro |
2007 |
- 5.719,00 Euro |
2008 |
- 10.952,00 Euro |
2009 |
- 10.588,00 Euro |
2010 |
- 13.088,00 Euro |
2011 |
- 6.643,00 Euro |
2012 |
108,00 Euro |
2013 |
5.855,00 Euro |
Die Umsatzerlöse betrugen 2009 4.436,83 Euro, 2010 2.319,75 Euro, 2011 2.822,91 Euro, 2012 6.886,55 Euro und 2013 10.258,00 Euro. Die Umsatzerlöse in den Streitjahren beruhen im Wesentlichen auf Geschäftsbeziehungen zu rd. 20 gleichbleibenden Kunden, mit denen Wartungsverträge bestanden. Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31.12.2012 in Höhe von 6.426,35 Euro richteten sich solche in Höhe von 6.197,56 Euro gegen die R.-I.GmbH & Co. KG, B..
An der R.-I.GmbH & Co. KG und auch an der Rz. GmbH & Co. Sanitär-Installationen KG, B., hatte sich der Antragsteller 2003 beteiligt. Aus beiden Beteiligungen erzielte er als Mitunternehmer von Beginn an Gewinne, in den Streitjahren aus der R.-...