AA v. 1.2.2012, o. Az.
Bekanntmachung |
über das Inkrafttreten des Abkommens |
zwischen der Bundesrepublik Deutschland |
und der Republik San Marino |
über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen |
durch Informationsaustausch |
Vom 1.2.2012 |
Nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 30.9.2011 zu dem Abkommen vom 21.6.2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik San Marino über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch (BGBl 2011 II S. 908, 909) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 12 Absatz 2
am 23.12.2011 |
in Kraft getreten ist.
Normenkette
San Marino Inf.-Aus. Art. 12 Abs. 2
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