AA v. 12.2.2013, o.Az., BStBl I 2013, 691

Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des deutsch-san-marinesischen Abkommens
über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen
durch Informationsaustausch
 
Vom 12.2.2013

Nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 30.9.2011 zu dem Abkommen vom 21.6.2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik San Marino über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch (BGBl 2011 II S. 908, 909) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 12 Absatz 2

am 21.12.2011

in Kraft getreten ist.

 

Normenkette

San Marino Inf.-Aus. Art. 12 Abs. 2

 

Fundstellen

BStBl I, 2013, 691

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