Schwierig sind Trennungen von Ehegatten, die beide Anteile an einem gemeinsamen Unternehmen halten, vor allem, wenn noch beide Partner mitarbeiten.

Der "Ausstieg" eines Ehepartners hat regelmäßig zur Folge, dass eine Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) aufgelöst wird oder bei einer Kapitalgesellschaft ein GmbH-Anteil im besten Fall auf den anderen Ehepartner übergeht. Neben den komplexen steuerlichen Folgen droht auch das finanzielle "Aus" des Unternehmens, wenn der Ausgleich an den "verkaufenden" Ehepartner sofort fällig wird und nicht von dem übernehmenden Ehepartner finanziert werden kann. In den Gesellschaftsverträgen muss also von Anfang an darauf geachtet werden, dass die Veräußerung und damit Abtretung der Geschäftsanteile nur an den Mitgesellschafter (Ehepartner) in Betracht kommen und eingeräumt wird, dass der Abfindungsbetrag über einen längeren Zeitraum geleistet wird.

Wichtig ist insbesondere auch, dass dem ausscheidenden Ehepartner gegebenenfalls ein wirksames, zeitlich/örtlich beschränktes Wettbewerbsverbot auferlegt wird.

Die Beauftragung von Steuerexperten und Fachanwälte für Gesellschaftsrecht ist erforderlich.

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