Auslösende Pflichtverletzung |
Gesetzliche Grundlage |
Anspruchsvoraussetzungen |
Rechtsfolge |
Nicht- oder Schlechtleistung |
§ 280 BGB |
- Schuldverhältnis
- Pflichtverletzung
- Verschulden (§§ 276, 278 BGB), wird widerlegbar vermutet (§ 280 Abs. 1 S. 2)
- kausaler Schaden
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Schadensersatz neben der Leistung
- konkret entstandener Schaden
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§§ 280 Abs.1, 3, 281 Abs.1 S.1 BGB |
- Schuldverhältnis
- Pflichtverletzung
- Verschulden (§§ 276, 278 BGB), wird widerlegbar vermutet (§ 280 Abs. 1 S. 2)
- kausaler Schaden
- erfolgloser Ablauf einer angemessenen Frist zur Leistung oder Nacherfüllung oder Entbehrlichkeit (§ 281 Abs. 2 BGB)
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Schadensersatz statt der Leistung ("kleiner Schadensersatz") |
§§ 280 Abs. 1, 3, 281 Abs.1 S.2, 3 |
- Schuldverhältnis
- Pflichtverletzung
- Verschulden (§§ 276, 278 BGB), wird widerlegbar vermutet (§ 280 Abs. 1 S. 2)
- kausaler Schaden
- erfolgloser Ablauf einer angemessenen Frist zur Leistung oder Nacherfüllung oder Entbehrlichkeit (§ 281 Abs. 2 BGB)
- kein Interesse an der Teilleistung oder Erheblichkeit der Schlechtleistung
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Schadensersatz statt der ganzen Leistung ("großer Schadensersatz") |
Verzug |
§ 280 Abs. 2 i.V.m. § 286 BGB |
- Schuldverhältnis
- Fälligkeit der Leistung
- Mahnung oder Mahnungssurrogat (§ 286 Abs. 1 S. 2) oder Entbehrlichkeit der Mahnung (§ 286 Abs. 2)
- Nichtleistung
- Verschulden (§§ 276, 278 BGB), wird widerlegbar vermutet (§ 280 Abs. 1 S. 2)
- kausaler Schaden
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Ersatz des Verzögerungsschadens neben der Leistung: |
Neben-/ Schutzpflichtverletzung |
§ 280 Abs. 1 i.V.m. § 241 Abs. 2 BGB |
- Schuldverhältnis
- Verletzung einer Schutzpflicht nach § 241 Abs.2 BGB (Bsp.: bei Anlieferung der bestellten Ware wird das Gartentor des Gläubigers beschädigt)
- Verschulden (§§ 276, 278 BGB), wird widerlegbar vermutet (§ 280 Abs. 1 S. 2)
- kausaler Schaden
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Schadensersatz neben der Leistung:
- konkret entstandener Schaden
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§§ 280 Abs.1, 3, 282 i.V.m. § 241 Abs. 2 BGB |
- Schuldverhältnis
- Verletzung einer Schutzpflicht nach § 241 Abs. 2 BGB
- Verschulden (§§ 276, 278 BGB), wird widerlegbar vermutet (§ 280 Abs. 1 S. 2)
- kausaler Schaden
- dem Gläubiger ist die Entgegennahme der Leistung unzumutbar (§ 282 BGB)
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Schadensersatz statt der Leistung ("kleiner Schadensersatz") |
Nachträgliche Unmöglichkeit |
§§ 280 Abs.1, 3, 283 S.1 BGB |
- Schuldverhältnis
- subjektive oder objektive Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 1 BGB) bzw. Leistungsverweigerungsrecht nach § 275 Abs. 2,3 BGB, entstanden nach Vertragsschluss
- Verschulden (§§ 276, 278 BGB), wird widerlegbar vermutet (§ 280 Abs. 1 S. 2)
- kausaler Schaden
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Schadensersatz statt der Leistung ("kleiner Schadensersatz") |
§§ 280 Abs.1, 3, 283 S.2 i.V.m. § 281 Abs.1 S.2, 3 BGB |
- Schuldverhältnis
- subjektive oder objektive Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 1 BGB) bzw. Leistungsverweigerungsrecht nach § 275 Abs. 2, 3 BGB, entstanden nach Vertragsschluss
- Verschulden (§§ 276, 278 BGB), wird widerlegbar vermutet (§ 280 Abs. 1 S. 2)
- kausaler Schaden
- kein Interesse an der Teilleistung oder Erheblichkeit der Schlechtleistung
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Schadensersatz statt der ganzen Leistung ("großer Schadensersatz") |
Anfängliche Unmöglichkeit |
§ 311a Abs. 1 und 2 BGB |
- Schuldverhältnis
- subjektive oder objektive Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 1 BGB) bzw. Leistungs- verweigerungsrecht nach § 275 Abs. 2,3 BGB bereits bei Vertragsschluss
- kausaler Schaden
- Kenntnis oder zu vertretene Unkenntnis des Leistungshindernisses des Schuldners
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Schadensersatz statt der Leistung ("kleiner Schadensersatz") oder Aufwendungsersatz (§ 284 BGB) nach Wahl des Gläubigers |