Rz. 603

Unter Nr. 42 der Anlage 2 des UStG fällt nur Essigsäure der Unterposition 2915 21 00 des Zolltarifs (CH3COOH), ein Erzeugnis der trockenen Holzdestillation. Dazu gehören auch nicht aromatisierte oder gefärbte Lösungen von Essigsäure in Wasser mit einem Gehalt an Essigsäure von mehr als 10 Gewichtshundertteilen.

 

Rz. 604

Hierzu gehören nicht

  1. Speiseessig (Position 2209 des Zolltarifs). Er fällt jedoch unter Nr. 36 der Anlage 2 des UStG (Rz. 557);
  2. Salze und Ester der Essigsäure (Unterpositionen 2915 22 00 bis 2915 39 90 des Zolltarifs);
  3. roher Holzessig (Position 3824 des Zolltarifs).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge