Rz. 162

Vorübergehend verwendet werden verschiedene Materialien, die unter der Aufsicht und Verwaltung einer staatlichen Behörde für den Bau, die Instandsetzung oder die Instandhaltung von Infrastrukturen von allgemeinem Interesse im Grenzgebiet verwendet werden. Die Verwendungsdauer beträgt 24 Monate.

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