Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen
Rz. 63
Beförderungsleistungen können eine eigenständige Leistung darstellen, aber auch – typischerweise im Rahmen des Versandhandels – unselbstständige Nebenleistung zu einer Hauptleistung sein. Darüber hinaus sind die folgenden Einzelfälle zu beachten:
- Bei der Bergung von Kies aus dem Meer ist die Beförderung des an Bord genommenen Materials in jedem Fall Nebenleistung zur Bergung, unabhängig, ob diese eine Lieferung oder eine sonstige Leistung darstellt.
- Bei Nachnahmelieferungen ist der Kaufpreiseinzug Nebenleistung zur Beförderung.
- Viehtransporte, die ein Viehagent für seinen Auftraggeber durchführt, sind keine Nebenleistungen zum Vermittlungsgeschäft.
Rz. 63a
Garantiezusage (Garantieverlängerung):
Bei der Garantiezusage (Garantieverlängerung) eines Autoverkäufers, die beim Verkauf eines Fahrzeugs gegen gesondert vereinbartes und berechnetes Entgelt angeboten wird, handelt es sich nach der gefestigten Rechtsprechung des BFH um eine selbstständige Leistung und nicht um eine Nebenleistung zur Lieferung des Fahrzeugs. Die Finanzverwaltung hat in einem umfassenden Schreiben zu den einzelnen praktischen Möglichkeiten und den umsatzsteuerrechtlichen und versicherungsteuerrechtlichen Konsequenzen Stellung genommen. Damit ist die Rechtsprechung des BFH aus 2010, nach der solche Wahlrechte als eigenständiges Leistungsbündel anzusehen sind und keiner Befreiung unterliegen, überholt. Das BMF hat deshalb das dazu ergangene – überholte – BMF-Schreiben aufgehoben.
Rz. 64
Grabpflege und Gartenbauarbeiten
Pflanzenlieferungen, die vom beauftragten Unternehmen im Rahmen eines langfristigen Grabpflegevertrags erbracht werden, kommt kein selbstständiger rechtlicher Gehalt zu und sind deshalb Teil der einheitlichen Grabpflegeleistung. Auch die Lieferung von Pflanzen bildet mit damit im Zusammenhang stehenden Gartenbauarbeiten eine einheitliche komplexe Leistung, wenn auf der Grundlage eines Gesamtkonzepts etwas selbstständiges Drittes (Gartenanlage) geschaffen wird. Übernimmt aber der Betreiber einer Baumschule auf Wunsch eines Teils seiner Kunden auch das Einpflanzen der dort gekauften Pflanzen, können nach Auffassung des BFH die (dem ermäßigten Steuersatz unterliegende) Lieferung der Pflanzen und das (dem Regelsteuersatz unterliegende) Einpflanzen umsatzsteuerrechtlich jeweils selbstständige Leistungen sein.
Rz. 65
Neben der Abgrenzung von Werklieferung oder Werkleistung sind in der Kfz-Wirtschaft auch folgende Entscheidungen zu beachten:
- Das Aufziehen von Reifen ist Nebenleistung zur Lieferung der Reifen ebenso
- ist die Lieferung von Öl (Ölwechsel) im Rahmen einer Kfz-Inspektion Nebenleistung zur sonstigen (Inspektions-)Leistung.
Rz. 66
Kinos:
Keine unselbstständige Nebenleistung zur Filmvorführung sind
- Schallplattenlieferungen bei Pornokinos,
- der Verkauf von Speiseeis an Kinobesucher sowie
- der Verkauf von Getränken an Kinobesucher.
Rz. 67
Kreditgeschäft:
Unselbstständige Nebenleistungen zu Kreditgeschäften sind
Rz. 68
Lizenzverträge:
Beratungsleistungen des Lizenzgebers im Rahmen eines Lizenzvertrags sind unselbstständige Nebenleistungen zur Hauptleistung.
Rz. 69
Lotteriegeschäft:
Die Überweisung des Gewinns ist keine selbstständige Leistung, die mit dem Lotteriegeschäft nichts zu tun hat, sondern ein untrennbarer Bestandteil und damit unselbstständige Nebenleistung des nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG umsatzsteuerfreien Lotterieumsatzes.
Rz. 69a
Vermietung von Parkplätzen:
Parkplatzvermietung im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnräumen oder Gewerbeeinheiten stellt regelmäßig eine Nebenleistung zur Hauptleistung dar. Erfolgt die Vermietung steuerfrei, werden auch die damit zusammenhängenden Parkplatzvermietungen steuerfrei ausgeführt. Die Nebenleistung setzt aber immer grundsätzlich identische Vertragsparteien voraus. Keine Nebenleistung bei der Vermietung von Parkplätzen liegt aber offensichtlich nach Auffassung des BFH vor, wenn die Parkplätze entgeltlich Besuchern eines steuerfreie Umsätze erzielenden Museums zur Verfügung gestellt werden. Zur Frage der Beurteilung der Parkplatzüberlassung im Zusammenhang mit dem ermäßigten Steuersatz zu besteuernde Übernachtungsleistungen vgl. Rz. 62c.
Rz. 70
Speditionsgewerbe:
Die sog. Frachtvorlage (Verauslagung von Frachten) ist unselbstständige Nebenleistung zur Spediteurleistung; die dafür gezahlte Vorlageprovision teilt damit das Schicksal der Hauptleistung.
Rz. 71
Tierzucht:
Bei der Besamung von Rindern ist die Lieferung von Samen Nebenleistung zur Gesamtleistung.
Rz. 72
Vermietungen:
Nebenleistungen zur Vermietung und Verpachtung sind nach überwiegend – a...