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Ein botanischer Garten ist eine oft nach Herkunft der Pflanzen-Arten geordnete Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und krautigen Pflanzen. Botanische Gärten stehen häufig unter der Verwaltung einer Universität oder Hochschule, da solche Sammlungen von Pflanzenarten eine gute Basis für wissenschaftliche Arbeit darstellen. Im Allgemeinen sind unter botanischen Gärten Sammlungen von Pflanzen zu verstehen, die universitären Forschungszwecken und dem Unterricht in der Botanik dienen. Es handelt sich um Anlagen, in der einheimische und ausländische Gewächse zu Lehr- und Forschungszwecken gezogen werden. Wichtige Bestandteile eines botanischen Gartens sind Gewächshäuser, systematische Abteilungen (z. B. Arboretum), geobotanische Abteilungen (z. B. Alpinum) und spezielle Anlagen wie z. B. Zierpflanzenbeete u. a..[1] Die Aufgabe, vom Aussterben bedrohte Pflanzenarten zu pflegen und zu erhalten, nimmt dabei einen großen Raum ein. Von den botanischen Gärten zu unterscheiden sind Parks und parkähnliche Anlagen, die im Wesentlichen Erholungszwecken dienen. Steuerfrei sind nicht sämtliche Leistungen der begünstigten Einrichtungen, sondern nur solche, die mit dem Betrieb eines botanischen Gartens unmittelbar verbunden sind. Das sind nur Leistungen, und zwar Hauptleistungen, auf die der Betrieb eines botanischen Gartens im eigentlichen Sinn gerichtet ist, in denen sich also der Betrieb eines solchen Gartens verwirklicht.

[1] Brockhaus-Enzyklopädie, 19. Aufl., Stichwort botanischer Garten.

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