Rz. 40

Auftraggeber ist diejenige Person, in deren Auftrag der Unternehmer die Lohnveredelung durchführt. Der Auftraggeber muss nicht identisch mit der Person sein, an die der lohnveredelte Gegenstand letztendlich ausgeliefert wird (vgl. zu dieser Problematik wegen der Parallelität auch § 6 UStG Rz. 160ff.). Der Auftraggeber i. S. v. § 7 UStG kann auch ein Nichtunternehmer sein bzw. nichtunternehmerisch handeln.

 

Rz. 41

Wird der be- oder verarbeitete Gegenstand vom Unternehmer in das Drittlandsgebiet (ausgenommen die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete) befördert oder versendet, braucht der Auftraggeber kein ausländischer Auftraggeber zu sein. Diese Regelung entspricht den Voraussetzungen für die Steuerbefreiung für die Ausfuhr in den Beförderungs- und Versendungsfällen in § 6 Abs. 1 Nr. 1 UStG, in denen die Steuerbefreiung der Ausfuhrlieferung ebenfalls nicht daran geknüpft ist, dass der Abnehmer im Ausland ansässig ist. Es wird daher auf die Kommentierung zu § 6 UStG verwiesen (§ 6 UStG Rz. 101ff.).

 

Rz. 42

In allen übrigen Fällen setzt die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a i. V. m. § 7 UStG voraus, dass der Unternehmer an einen ausländischen Auftraggeber leistet. Das sind in erster Linie die Abholfälle, in denen der Auftraggeber den be- oder verarbeiteten Gegenstand selbst oder durch einen Beauftragten abholen lässt. Ausländischer Auftraggeber ist ein Auftraggeber, der seinen Wohnort im Ausland[1] hat. Es wird auf die Kommentierung zu § 6 Abs. 2 UStG verwiesen (§ 6 UStG Rz. 160ff.).

 

Rz. 43

Wird der be- oder verarbeitete Gegenstand an einen Auftraggeber in einen Freihafen ausgeführt, so hängt die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a i. V. m. § 7 UStG davon ab, dass der Auftraggeber ausländischer Auftraggeber ist, d. h. weder im Inland noch im Freihafen ansässig ist (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 UStG).

 

Rz. 44

Auftraggeber, die ihren Sitz in Büsingen haben, sind ausländische Auftraggeber. Das Gleiche gilt für die Insel Helgoland.

[1] Ausgenommen in den in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebieten.

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