Obwohl IAS 28.16 auf Konsolidierungsverfahren des IAS 27 verweist, gibt es keine ausdrücklichen Anwendungsleitlinien für die Eliminierung unrealisierter Gewinne und Verluste, die aus "Upstream"- oder "Downstream"-Transaktionen zwischen einem Anteilseigner (oder seinen konsolidierten Tochtergesellschaften) und assoziierten Unternehmen resultieren. "Upstream"-Transaktionen sind beispielsweise Verkäufe von Vermögenswerten eines assoziierten Unternehmens an den Anteilseigner (oder seine konsolidierten Tochtergesellschaften). "Downstream"-Transaktionen sind beispielsweise Verkäufe von Vermögenswerten des Anteilseigners (oder seiner konsolidierten Tochtergesellschaften) an ein assoziiertes Unternehmen.

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