[Vorspann]
Paragraph 11 des IAS 1 (überarbeitet 1997), Darstellung des Abschlusses, schreibt vor, dass Abschlüsse nicht als mit den International Accounting Standards übereinstimmend zu bezeichnen sind, solange sie nicht sämtliche Anforderungen jedes anzuwendenden Standards und jeder anzuwendenden Interpretation des Standing Interpretations Committee erfüllen. SIC-Interpretationen brauchen nicht auf unwesentliche Sachverhalte angewendet zu werden.
Verweis: IAS 23, Fremdkapitalkosten.
Fragestellung
1
IAS 23.07 und 23.11 gestatten die Wahl, entweder:
(a) |
die gesamten Fremdkapitalkosten in der Periode als Aufwand zu erfassen, in der sie angefallen sind (Benchmark-Methode); oder |
(b) |
die Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zugerechnet werden können, als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswertes zu aktivieren (alternativ zulässige Methode). |
2
Die Fragestellung lautet, ob ein Unternehmen, das sich für die Methode der Aktivierung von Fremdkapitalkosten entschieden hat, diese Methode auf alle qualifizierten Vermögenswerte anwenden muss, oder ob es die Wahl hat, Fremdkapitalkosten für bestimmte qualifizierte Vermögenswerte zu aktivieren und für andere nicht.
Beschluss
3
Wenn ein Unternehmen die alternativ zulässige Methode anwendet, ist diese Methode stetig auf alle Fremdkapitalkosten anzuwenden, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung aller qualifizierten Vermögenswerte des Unternehmens zugerechnet werden können. Wenn alle Bedingungen, die in IAS 23.1 dargelegt sind, erfüllt sind, hat ein Unternehmen diese Fremdkapitalkosten auch dann zu aktivieren, wenn der Buchwert des Vermögenswertes seinen erzielbaren Betrag übersteigt. IAS 23.19 erklärt allerdings, dass der Buchwert des Vermögenswertes außerplanmäßig abzuschreiben ist, um in diesen Fällen den Wertminderungsaufwand zu erfassen.
Datum des Beschlusses: Juli 1997.
Zeitpunkt des Inkrafttretens: Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 1998 beginnen; eine frühere Anwendung wird empfohlen. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gemäß den Übergangsbestimmungen des IAS 23.30 vorzunehmen. Danach kann ein Unternehmen, das die alternativ zulässige Methode anwendet, wählen, alle Fremdkapitalkosten, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Interpretation angefallen sind, nicht zu aktivieren.